Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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6) der veraͤnderten Bestimmung gewisser, der Hauptcasse der allgemeinen Straf— 
und Versorganstalten gewidmeter Zufluͤsse, durch das Gesetz vom 26sten Inni 1837, und 
7) der Abtretung des zur Erbauung verschiedener Eisenbahnen erforderlichen 
Grundeigenthums, durch das Gesetz vom 10ten August 1837. 
Wir werden guch, was den bei letzterem Gegenstande in der Beilage A zur 
Schrift vom 1 21en Juli 1837 geschehenen eventuellen Antrag anlangt, wenn die in 
dem gedachten Gesetze unter Nr. 1 und 2 angegebenen Eisenbahnen zu Stande kom- 
men, kein Bedenken finden, auf den Antrag der einen oder der andern der zu diesen 
unternehmungen zusammentrekenden Actiengesellschaften, auch die Anlegung der gewünsch- 
ten Verbindungsbahn zwischen Zwickau und Werdau zu genehmigen und auf den Grund 
des hierzu erklärren Einverständnisses der Ständeversammlung, das Expropriationsgesetz 
Lom Zten Juli 1835 auch auf dieses Unternehmen in Anwendung bringen zu lassen. 
Endlich ist in Ansehung · 
8)desRessortverfgåltnisscszwischenUnseremMinisteriodesCulkusundöffeiskliss 
chen Unterrichts und den von Uns in Evangelicis beauftragten Staaksministern, das 
bierunker normirende Regulativ durch die Verordnung vom 12ten November 1837 
zur oͤffentlichen Kenntniß gelangt. 
Hinsichtlich 
B. 
der uͤbrigen Vorlagen, so haben Wir zum Theil 
a. 
uͤber die in Schriften deshalb an Uns gelangten Erklaͤrungen und Antraͤge der ge— 
treuen Stände Unsere Genehmigung' und Entschliessungen durch besondere Decrete ih— 
nen bereits eroͤffnet. 
Dieß ist geschehen 
wegen der Veröoffentlichung der Landtagsverhandlungen, durch Decret vom 
22sten Februar 1837; « 
2) wegen der Wahl der Vertreter des Handels und Fabrikwesens, durch Decret 
vom 28sten August 1837; 
3) wegen der in dem Decrete vom 13ten November 1836 enthaltenen Ent— 
schliessungen und allgemeinen Mittheilungen uͤber verschiedene staͤndische Antraͤge, durch 
Decret vom 20sten September 1837; 
4) wegen des Gesetzenlwurfs über das gericheliche Verfahren in Srreitigkeicen 
egen ganz geringer Forderungen, durch Decret vom 19ten October 1837; 
5) wegen Ausmiekelung des steuerfreien Grundeigenthums, durch Decree vom 
26ften Ockober 1837;: 
6) wegen der Staatslotterie und dem der Stadt Leipzig zeither zugeslossenen Ancheile dar- 
an, ingleichen des Lotto und Lotteriespiels überhaupt, durch Decret vom 9ten November 1837; 
7) wegen des Staatsbudjeks und einiger anderer mit besondern Hostulaten ver- 
bunden gewesener Gegenstände, so wie 
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