Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

  
  
  
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gau- Bezeichnung HPosition Maaß. Ver- 
« — des ab der Itragsmaͤ- 
fende der st siger Ab- Bemerkungen. 
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*i-r* Thl. Sgr. 
" e e Ztn. 
36 sReife, hoͤlzerne, (Faßbaͤnder) . . 12. Anm. zuu3e.–1 
37 Schroot von Getreide im Verkehr der / 
iderseiti ; er, jedoch Als Grenzbewohner stnd in dem 
beiderseitigen Grenzbewohner, j doch Köntrens ewohnke= In nn gee 
mit Ausschluß der mahlsteuerpflichti. i fiirstkichHessischmGepiktedse 
gen Städte und des größeren und ei- Bewohner des Grenzbezirks, und 
. »· 2 10 im Königl. Hannoverschen, Groß- 
gentlichen Handelsverkehrs 5. d. 8 - — herzoglich Oldenburgschen und 
Herzogl. Braunschweigschen Ge- 
bicte die Bewohner der nicht über 
zwei Meilen von der Grenze ent- 
fernten Ortschaften anzusehen. 
38 Seife, gemeine, weiße 31.0.6 3— 
Dle ermästgten Säge für Ochsey, 
Nühe und gemästete Schweine 
» -—· - ommen nur unter der Bedin- 
39 lVieh. a) Ochsen. 39. b. Stück. 215 hung zur Anwendung, daß im 
Hannover-Oldenburg- Braun- 
n schweigschen Steuervereine 
b) Kühe 839.#0# ½ 4 115 pet bestehende Eingangsabgabe 
für Ochsen auf 2 Thlr. 12 g Gr. 
: — -Kühe „ 1 = 12- 
à- Rinder, Gersen) "* * 39. d. " 1 *. Schweine-= — = 12= 
zunschet wert, wobei jedoch vorbe- 
n « emaͤstete und halten bleibt, magere Ochsen und 
4) Schweine, gen st 39 Kühe aus dem Zollvereine in 
magerer "0. - 15 einzelnen Fällen gegen die bishe- 
rige Eingangsabgabe von 1 Thlr. 
12 gGr. und resp. 1 Thlr. pro 
Stück einzulassen. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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