Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(227) 
C. Zeugniß des Ausgangsamtes. 
Nummer des Ursprungs- 
zeugnißregisters. 
Den richtigen Ausgang umstehend verzeichneter Gegenstände bescheinigt das unterzeich- 
nete . Amt mit folgenden Bemerkungen: 
die Gegenstände sind hier unter richtigem Verschlusse ces... 
eingetroffen; 
b. die Gegenstände sind hier revidirt und mit der Anmeldung und dem 
Ursprungszeugniss übereinstimmend befunden; 5 
C. auf den Grund der Revision wird die Anmeldung in Betreff der Menge 
und Art der Gegenstände noch über nachstehende Positionen wie folgt 
elläutert:; 
l 
r- 
d. die Gegenstände gehen 49) Verschluss, und derselbe ist vom .. 
Amte zu .. . .. wie umstehend angelegt (vom unterzeichneten Amte 
angelegt wie folgt:) 
Dieses Ausgangszeugniß ist nur in sofern güleig, als die darin bezeichneren Gegenskände 
mit demselben bis zum . .ten .. .. 18.. bei den .. Amte ... 
eintreffen. 
(Ort) den . . ten ..... 18.. 
(L. S.) (Name des Amts.) 
Wachricheuilch-. Die Schrift in lateinischen Lettern dient als Beispiel den 
Umständen nach. 
  
Die Auswechselung der Ratisicationsurkunden über vorstehende Verträge ist am 18ten 
December dieses Jahres zu Hannover erfolgt. 
 
	        
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