Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

152  1611  67.

Februar  worden!,  umb  dass  unser  zue  Passau  geworbnes  kaiserliches  kriegs-23.
  volk  in  Oesterreich  (gleichwol  mit  dem  intent,  wie  es  mit  obgedachtem
brief  ausgelegt,  gar  nicht)  geruckt,  und  ob  wir  zwar  einen  ausführlichen
warhaften  bericht,  auch  ganz  friedliebendes  erbieten  durch  eine  ansehenliche
  legation,  nemlich  den  hochgebornen  Heinrich  Julium  herzogen
zue  Braunschweig  etc.  und  unsern...  .  Hans  Georgen  grafen  zu  Hohenzollern
  eic.,  unsern  rath  und  reichshofrathspraesidenten  thuen  lassen
laut  der  instruction  no.  32,  darzue  seit  dessen  widerumb  zur  anmahnung
  den  edlen  etc.  Marx  Becken  von  Leopoldsdorf,  unsern  hofkriegsrath
  und  bestellten  obristen  hinauss  abgefertigt  mit  befelch
inhalts  der  copi  43,  so  bliben  wir  bis  dato  unbeantwortet  und  ungeacht
  unsers  bruedern  L.,  wie  wir  glaubwurdige  nachrichtung
empfangen,  zum  frieden  und  einigkeit  nicht  ungenaigt,  so  bemüeheten
  sich  etliche  widerwertige  unruhige  fridhessige  leut  von  neuem,
zwischen  uns  krieg  und  entpöruug  anzuestiften,  wie  dann  zum  selben
end  zuvorderst  in  Ungarn,  Oesterreich  und  Mährern  starke  aufbot
und  werbungen  beschehen,  auch  inner-  und  ausserhalb  des  reichs
hilfen  und  beistand  wider  uns  gesucht  und  begert  wurden;  ja  noch
mehr,  als  wir  neuelich  mit  den  gehorsamen  stenden  unserer  cron
Böhem  diss  orts  eine  zusamenkunft  gehalten,  zue  beratschlagen,  wie
wir  bei  solchem  besorglichen  zuestand  versichert  sein  möchten,  so
haben  die  Österreichischen  landschaften  einen  gesandten  alher  verordnet?,
  welcher  durch  vielerlei  bittere  verhetzungen  und  betrohungen
die  gemüeter  untereinander  dermassen  irr  und  schwirig  gemacht,  dass
wir  daher  in  nicht  schlechte  gefahr  gerathen.  In  dessen  betrachtung
und  weil  stündlich  von  neuen  geschwinden  practiken,  ein-  und  uberfällen
  geredt  und  geschriben  worden,  hingegen  [wir]  aber  mit  nothwendiger
verfassung  in  der  cron  Böhem  und  dero  incorporirten  landen  so
eilends  nicht  aufkommen  konten,  sei  obbemeltes  unser  kaiserliches
zue  Passau  geworbenes  kriegsvolk  aus  ihren  quartieren  aufgebrochen
und  den  15.  diss  alhero  gen  Prag  kommen  mit  schriftlicher  erklerung,
wie  die  beilag  no.  5°  aussweiset,  darauf  wir  nach  reifer  der  sachen
beschaffenheit  erwegung  uns  einer  verordnung  entschlossen,  inhalts
der  copi  no.  6°.,  die  auch  alsbald  den  17.  diss  im  offnen  veld  beides
sowol  dem  bohemischen  als  auch  dem  andern  unserm  passauischen
kriegsheer  in  gegenwart  unsers  vettern  und  sohns  erzherzogen  Leopoldi
  zue  Oesterreich  L.,  auch  etlich  unserer  hierzu  deputierten  fürnehmen
  commissarien  sowol  der  anwesenden  obristen  böhemischen
landofficirer,  räth  und  rechtsitzer,  wie  nicht  weniger  einer  zimlichen

ı  Vom  29.  Dezember  1610.

?  Vom  27.  Januar  1611;  Kopeyen  und  Abschriften,  a.  a.  O.,  f.82.

®  Beglaubigung  des  Obersten  beim  Herzog  vom  27.  Januar  1611.  Der
Oberst  langte  am  10.  Februar  in  Wien  an  und  brachte  ein  kaiserliches
Schreiben  vom  5.  Februar  mit,  gedrucktim  „Gründlichen  Bericht,*  8.  246.

*  Maximilian  Ho&;  vgl.  oben  no.  39.

5  Vgl.  oben  no.  60  und  Anm.  1  auf  S.  131.