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Februar worden!, umb dass unser zue Passau geworbnes kaiserliches kriegs-23.
volk in Oesterreich (gleichwol mit dem intent, wie es mit obgedachtem
brief ausgelegt, gar nicht) geruckt, und ob wir zwar einen ausführlichen
warhaften bericht, auch ganz friedliebendes erbieten durch eine ansehenliche
legation, nemlich den hochgebornen Heinrich Julium herzogen
zue Braunschweig etc. und unsern... . Hans Georgen grafen zu Hohenzollern
eic., unsern rath und reichshofrathspraesidenten thuen lassen
laut der instruction no. 32, darzue seit dessen widerumb zur anmahnung
den edlen etc. Marx Becken von Leopoldsdorf, unsern hofkriegsrath
und bestellten obristen hinauss abgefertigt mit befelch
inhalts der copi 43, so bliben wir bis dato unbeantwortet und ungeacht
unsers bruedern L., wie wir glaubwurdige nachrichtung
empfangen, zum frieden und einigkeit nicht ungenaigt, so bemüeheten
sich etliche widerwertige unruhige fridhessige leut von neuem,
zwischen uns krieg und entpöruug anzuestiften, wie dann zum selben
end zuvorderst in Ungarn, Oesterreich und Mährern starke aufbot
und werbungen beschehen, auch inner- und ausserhalb des reichs
hilfen und beistand wider uns gesucht und begert wurden; ja noch
mehr, als wir neuelich mit den gehorsamen stenden unserer cron
Böhem diss orts eine zusamenkunft gehalten, zue beratschlagen, wie
wir bei solchem besorglichen zuestand versichert sein möchten, so
haben die Österreichischen landschaften einen gesandten alher verordnet?,
welcher durch vielerlei bittere verhetzungen und betrohungen
die gemüeter untereinander dermassen irr und schwirig gemacht, dass
wir daher in nicht schlechte gefahr gerathen. In dessen betrachtung
und weil stündlich von neuen geschwinden practiken, ein- und uberfällen
geredt und geschriben worden, hingegen [wir] aber mit nothwendiger
verfassung in der cron Böhem und dero incorporirten landen so
eilends nicht aufkommen konten, sei obbemeltes unser kaiserliches
zue Passau geworbenes kriegsvolk aus ihren quartieren aufgebrochen
und den 15. diss alhero gen Prag kommen mit schriftlicher erklerung,
wie die beilag no. 5° aussweiset, darauf wir nach reifer der sachen
beschaffenheit erwegung uns einer verordnung entschlossen, inhalts
der copi no. 6°., die auch alsbald den 17. diss im offnen veld beides
sowol dem bohemischen als auch dem andern unserm passauischen
kriegsheer in gegenwart unsers vettern und sohns erzherzogen Leopoldi
zue Oesterreich L., auch etlich unserer hierzu deputierten fürnehmen
commissarien sowol der anwesenden obristen böhemischen
landofficirer, räth und rechtsitzer, wie nicht weniger einer zimlichen
ı Vom 29. Dezember 1610.
? Vom 27. Januar 1611; Kopeyen und Abschriften, a. a. O., f.82.
® Beglaubigung des Obersten beim Herzog vom 27. Januar 1611. Der
Oberst langte am 10. Februar in Wien an und brachte ein kaiserliches
Schreiben vom 5. Februar mit, gedrucktim „Gründlichen Bericht,* 8. 246.
* Maximilian Ho&; vgl. oben no. 39.
5 Vgl. oben no. 60 und Anm. 1 auf S. 131.