Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

(6XVI ) 
  
  
  
  
2. April 
Forderungen — der Umstand, daß dafuͤr eine Summe unter oder uͤber 
der Haͤlfte gewaͤhrt worden sei, soll hinfuͤro dem Klagerechte des 
Cessionars nicht mehr entgegen stehen. . . .9 
— Aufhebung der früheren desfallsigen Verordnungen - 
— Unzulässigkeit der Anfechtung des Cessionsgeschäfts Seiten des Ce- 
dentens unter dem Anführen einer Verletzung unter der Hälfte 
— Ausdehnung der desfallsigen Bestimmungen auf Cessionen zwischen 
Christen und Juden 
— Verbot wider Veräußerung derselben auf dem Wege bffentlicher 
Auctionen - 
Forenser — deren Beitraͤge zum Krrchen- und Schulaufwande, s. Parochial- 
lasten. 
Forstverbrechen — deren Untersuchung und Bestrafung betr. 
I. Forstentwendungen . . .- 
II. Forstpolizeivergehen - 
III. Verfahren bei Untersuchungen wegen Ferstentwendungen und 
Forstpolizeivergehen . . .- 
Hierzu die Schemata unter A und B. - 
IV. Anwendung der gemeinen criminalgesetzlichen Bestimmungen - 
Hierzu die Beilage unter C . . 
Freistellen in den Landesschulen zu Meissen und Grimma — Erneuerung des 
Verbots über Annahme einer Gegenleistung für Verleihung derselben 6 
Friedrich August, König von Sachsen, — die kirchliche Feier des Gebure- 
festes desselben betr. . .24 
G. 
Gebuͤhr von 4 Groschen — die Liquidirung derselben fuͤr Aufsuchung alter 
und abgethaner Acten ist in Criminal- und Denunciationssachen 
kuͤnftig nicht mehr und in Civilsachen nur einfach gestattet 8 
Geburtsfest Sr. Koͤnigl. Majestaͤt — dessen kirchliche Feier betr. 24 
Gefährdeeid — dessen Abschaffung bei dem Eidesantrage betr. 19 
Gefangene — sollen bei deren Einlieferung in Strafanstalten mit gehörigen 
Kleidungsstücken versehen werden, s. Criminalgesehbuch. 
Geistliche in der Oberlausitz, evangelische, s. Oberlausit. 
Geistliche Amtsführung, (. Circularpredigten — Jahresanzeigen. 
Geld, Conventions= und Preussisches, — Geseß über Annahme und Ausgabe 
desselben nach einem festen Course,. 8 
— Verordnung zu dessen Ausführung . « « . -2 
— Fernere Verordnung zu dessen Ausführung 2 
und zwar: 
— beide Münzsorten sollen in Königl. Sächsischen Staatscassen nach einem 
bestimmten Werthe angenommen und verausgabt werden % 8 
Hierzu die Reductionstabelle unter I. . . 2 
— Ausschließung der alternativen Zahlungsmodalitaͤt bei fruͤheren Contrart 
verbindlichkeiten der Staatscassen . . . .8 
8 
— desfallsige Bestimmung bei Wechselzahlungen « 2 
2 
  
  
Febr. 
April 
Jan. 
April 
Febr. 
Jan. 
Febr. 
April 
Jan. 
Febr. 
Jan. 
Jan. 
Febr. 
April 
212 u. 
211 Uu. 
  
  
Seite. 
24 
4 
24 u. 25 
25 
202 fg. 
202—206 
206—209 
209—211 
213 
212 
213 u. 214 
96 
366 
19 fg. 
39 fg. 
288 fg. 
19 
39 u. 41 fs. 
20 
20 
40 
288 fg. 
Paragr. 
1—16 
17—23 
24—34 
35 u. 36 
1, 3 u. 4 
  
  
  
  
—— 
1# 
3 
—
	        
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