Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

(AXrrIl) 
— — 
Ministerialvorstand — Verfahren im Falle der Anklage wider denselben, 
s. Staatsgerichtshof. 
Mobilien — Verfahren bei Huͤlfsvollstreckungen in dieselben, s. Huͤlfsvollstreckungen. 
Muͤnzsorten, ungangbare, — Hoͤhe der Agioverguͤtung bei Zahlungen darin 
Muͤtter, welche mit ihren unmuͤndigen Kindern auswandern wollen, — Vor— 
schriften uͤber das Verfahren der vormundschaftlichen Behoͤrden dabei 
N. 
Nachdruck — die Publication des zu Aufstellung gleichförmiger Grundsätze ge- 
gen denselben unterm gten November 1837 gefaßten Bundesbe- 
schlusses betr. . 
literarische und artistische Erzeugniss e sollen ohne Einwilligung des 
Urhebers oder sonstigen Eigenthümers nicht vervielfaltigt werden 
Schutzfrist von 10 Jahren wider denselben 
Ausdehnung dieses Zeitraums bis auf 20 Jahre, wenn Werke der 
Wissenschaft und Kunst mit bedeutenden Vorauslagen verbunden 
gewesen sind 
Auspruch auf Entschädigung c09en. den Urheber nachgedruckter oder 
nachgebildeter Werke . . . . 
Verbot wider den Debit solcher Werke . 
Benachrichtigung der Bandesversaminlung von usfizruns obiger 
Bestimmungen . 
Notizen uͤber Name, Verhaͤltnisse ꝛc. der Sträflinge — sollen an die Straf 
anstalten mitgesendet werden, s. Criminalgesetzbuch. 
O. 
Oberlausitz, Markgrafthum, — die daselbst in den Jahren 1838 und 1839 
—. 
aufzubringenden Staatsabgaben betr. . 
hierzu eine Repartition derselben auf einzelne Monate unter 9 . 
den Auschluß der dasigen evangelischen Geistlichkeit an die durch Ge- 
set vom 1sten December 1837 errichtete Prediger-Wittwen“ und 
Waisencasse betr. . 
Anfang der Pension — Cintritegeld — Beiträge — Anrechnung 
des Ueberschusses an Tranksteueraͤquivalent 
Uebertragung der Hälfte des jährlichen Beitrags aus der Gesang- 
buchscasse in gewissen Fällen . . . . . 
Auszahlung der Pensionen in halbjaͤhrigen Naten. . . 
Anwendung obiger Bestimmungen auf Hinterlassene emeritirter Geist 
licher 2 
Verpflichtung der Collaturbehörden zu Erstattung von Anzeigen uͤber 
pensionsberechtigte Hinterlassene verstorbener Geistlicher . . 
Tranksteuerbenefiz, als Gnadengenuß fuͤr Hinterlassene der im Jahre 
1837 verstorbenen Geistlichen « 
Anwendung des Gesetzes vom Isten December 1837 auf selbige . 
s. Schub-Uebernahmestationen. 
Ordnüngswidrigkeiten in Zollsachen — in Steuersachen, (. Zollstrafgeset — 
Steuerstrafgesetz. 
  
Tag. 
8 Jan. 
29 März 
4 Jan. 
# 
### ## 
M 
'r 
M. ½ 
1 
## 
  
  
  
  
  
Seite. 
21 
362 fg. 
17 f#. 
An½ 
- 
18 
— 
  
18u. 19 
  
274 
275 u. 276 
428 fg. 
429 
430 
2 
## 
  
A 
W 
·— 
—□—. 
  
Daragr. 
1 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.