Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Geseßzund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Lses Stück vom Jahre 1838. 
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M 1.) Verordnung, 
die Trauer wegen Ablebens Weiland Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Prinzen 
Maximilian, Herzogs zu Sachsen, betr.; 
vom 3ten Januar 1838. 
N# es der Vorsehung gefallen hat, Weiland den Durchlauchtigsten Fürsten und 
Herrn, Herrn Maximilian, Königlichen Prinzen und Herzogen zu Sachsen, 
Vater Sr. Magjestät, des K Koönigs, beute früh halb sechs Uhr aus dieser Zeitlich= 
keit abzurufen, so werden wegen dieses böchstbedauerlichen Ablebens, in Folge Allerhöch- 
ster Anordnung, die in Gemäsheit des Mandaks vom 161en April 1831, Sub I, bei 
dem Ableben einer regierenden oder verwittweten Königin oder eines Kronprinzen erchell- 
ten Trauervorschriften andurch angeordnet; jedoch sollen, mit Ausnahme der Residenz, 
das Halten der Musik und die öffentlichen Lustbarkeiten nachgelassen, so wie die allge- 
meine Trauerkleidung nicht angelegt werden. 
Zur allgemeinen Nachachtung wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht. 
Dresden, am 3ten Januar 1838. 
Die Ministerien des Cultus und bffentlichen Unterrichts 
und des Innern. 
von Carlowitz. Nostitz und Jänckendorf. 
Pursch. 
  
Letzte Absendung: am Sten Januar 1838. 
1848. 1
	        
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