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und Unschuld so in Tauseudtheilchen unter einander, Unterlassungsschwächen
und thätige Begünstigungen verähnlichten
sich oft so seltsam, daß selbst die bedrängte Parthie, deren
Sinn für das lebhaftere Gefühl jener Bedrückung endlich
auch stumpf zu werden schien, nicht mehr zu unterschciden
wagte.
Schien irgend eine Staatsanomalie in diesem Streit
auffallend, so wars wohl diese, daß selbst der Landsyndikus,
dessen völlige Unpartheilichkeit höchst wichtig seyn mußte,
dessen Vermittlung öfters den Adel hätte bewegen sollen,
selbst auch ein Mitglied der Ritterschaft war, und endlich
sogar fünfzehn Jahre lang die Landrentmeisterstelle mit der
Stelle eines Landsyndikus verband 7). Was hätte ein
Mann ausrichten können, der wie Engelbrecht, fünf und
dreissig Jahre lang Landsyndikus war, fünfzehn Jahre lang
Rechte der Landschaft und Casse der Landschaft in seiner
Verwaltung und schützenden Aufsicht hatte, den alte Landtagserfahrung
zum allgemeinen Orakel machte, und den die
intuiriveste Kenntniß mehr als dreissigjähriger Verhandlungen,
welche alle gerade in den wichtigsten Zeitpunkt sielen, selbst
den genievollesten, unternehmendsten Landrath nicht fürchten
ließ. Was hätte ein Mann thun können, der, wenn er Mann
*) Von 1640 bis 1675 war Calenbergischer Landsyndlkus Dr.
Christi. Wilh. Engelbrecht, ein Sohn des 1038 verstorbenen
Canzlers Engelbrecht. Er hatte 1630 eine Tochter des
Landspndikus Petrejus geheurathet, und da dieser 1640
starb, so folgte er seinem Schwiegervater als Syndikus der
Stadt Eimbek und als Calenbergischer Landsondikus. Da 1600
der Landrentmeister Christoph Blume mit Tode abging, so gab
Engelbrecht die Eimbekische Sondikusstelle auf, zog nach Hannover,
und wurde Calenbergischer Landrentmeister, was er bis
an seinen Tod bis 1025 blieb. Von 1668 an war ihm adjungirt
als Landspndikus Jo. Fr. Krauel, der 1703 Karb.