Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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der vierten Amtshauptmannschaft eben dieses Bezirks auf den Dresdner Rathsan- 
theil von Braunsdorf; die 
der zweiten Amtshauptmannschaft des teipziger Kreisdirectionsbezirks auf das Dorf 
Diedenhain; die 
der dritten Amtshauptmannschaft des letztgedachten Bezirks auf den ins Amt Mü- 
geln gebörigen Aneheil von Lampersdorf und die 
der vierren dortigen Amrshauptmannschaft auf die Ortschaften Pischwitz, Bockwitz, 
Meuselwitz; auf die Ehrenberger Antheile von Gebersbach und Knobelsdorf, den Stau- 
chitzer Antheil von Binnewitz, den Oetzscher Antheil von Wetitz, den Saalhauser Antheil 
von Mahris, den Hahnefelder Antheil von Jahne, den Gröppendorfer Antheil von Glos- 
sen, die Leubner und Naundorfer Antheile von Goseln und auf die Grünroder Möühle. 
§# 3. In Ansehung der bereits durch die Verordnung vom 26sten Mai 1835 und 
einige spätere Verfügungen erfolgten Ueberweisung einzelner Orte an Amtshauptmannschaf- 
ten des Dresdner und teipziger Kreisdirectionsbezirks, denen sie nach der Amtseintheilung 
nicht angehören würden, gestaltet sich das Verhältniß künftig dahin, daß 
1) im Dresdner Kreisdirectionsbezirk 
die zweite Amrshauptmannschaft compekenr ist für die nach Theeschütz gehörigen Häu- 
ser des sogenannten Juchhöh an der Döbelner Seraße; für das zum Rittergute Serehla- 
gebörige Dorf Lichtensee; für die Strehlaer, Gröbaer und Seerhauser Antheile von ul- 
sen, Bobersen und Winkwitz; für das nach Börln gehörige Gut in Erbmannsdorf (Er- 
mendorf); für die Nossener Amtsdörfer Küctewitz, Mochau und Priesen; für die unter 
die Gerichte zu Goselitz, Seerhaufen und Schwera gehörigen Dörfer Goselitz, Roitzsch, 
Striegnitz, Treben und Weitzschenhain und für die Schwekaer, Ragewitzer, Stauchitzer 
und Hofer Gerichrsankheile von Ibanitz, Arneitz, Trogen mie Grauschütz und Ober-Jahne; 
die vierte Amtshauptmannschaft für die Dörfer Oberseifenbach, Niederseifenbach und 
Hirschberg; für das Dorf Porsdorf; für die unter die Gerichte zu Wilsdruf gehörigen 
Antheile von Braunsdorf und Herzogswalde, und für den Dresdner Rathsankheil von 
Keßelsdorf; 
II) im Sipziger Kreisdirectionsbezirk 
die erste Amrtshauptmannschafe für das zum Rittergur Kaufungen gehörige Dorf 
Braunsdorf; « 
die vierte Amtshauptmannschaft fuͤr die Stadt Hainichen; fuͤr die Ortschaften Luͤtt— 
nitz und Zschannewitz; fuͤr den Hirschensteiner Antheil von Delmschuͤtz und fuͤr das ins 
Amt Meißen einbezirkte Naußlitz. 
§. 4. Was solche in die Aemter der Dresdner und teipziger Kreisdirectionsbezirke ge- 
börige Orte und Orksantheile betrifft, die durch vorgedachte frühern Bestimmungen den
	        
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