Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

(416). 
Amtshauptmannschaften des Budissiner oder Zwickauer Bezirks zugecheilt worden sind, so 
bewendet es auch ferner bei dieser Zutheilung. 
& 5. Ueber die in Folge der neuen Abeheilung der Amrshaupemannschaften und der 
§ 2 gedachten Ueberweisungen, auch in der jetzigen Abgrenzung der berreffenden Amrsbe- 
zirke als zweckmäßig sich darstellenden Veränderungen wird nach Befinden fernere Bestim- 
mung und Bekanntmachung erfolgen. 
Dresden, am 14ten September 1838. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Kuhn. 
Berichtigung. 
In der im 164en Stücke dieses Blattes —67 abgedruckten Verordnung, die Bildung 
der künftigen Medicinalpolizei= und thierärztlichen Bezirke betreffend, ist Seite 405, geile 9 
v. v. nach „achten“ noch einzuschalten: „neunten“ 
  
Letzte Absendung: am 26sten September 1838.
	        
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