Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

( 417) 
Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Konigreich Sachsen, 
184. Stück vom Jahre 1838. 
  
  
N38.) Bekanntmachung. 
□ . 
In Folge des vermehrten Geschaͤftsumfangs bei der Landrentenbank ist die Anstellung 
eines besondern Buchhalters bei selbiger fuͤr noͤthig erachtet und diese Stelle mit Allerhoͤch— 
ster Genehmigung dem 
»Getheimen Finanzsecretaͤr, Gottlob Benjamin Bornemann, 
vom 1sten kuͤnftigen Monats ab uͤbertragen worden. 
Es wird daher Solches und, daß der Hauptauswechslungs-Cassirer Schmidt noch 
ferner mit der Cassenfuͤhrung bei der Landrentenbank beauftragt ist, zu Jedermanns Wis— 
senschaft hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 25sten September 1838. 
Finanz-Ministerium. 5 
von Zeschau. 
Wilcken. 
1838. 59
	        
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