Full text : Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

I.  Das  Deutsche  Reich.

Reichsverfassung.

An  die  Stelle  des  alten  deutschen  Reiches,  dessen  nciist#a
letzter  Rest  im  Jahre  1806  dahinschwand,  als  Kaiser  bilick.
Franz  II.  die  römisch-deutsche  Kaiserkrone  niederlegte  und
das  reichsoberhauptliche  Amt  für  erloschen  erklärte,  war
im  Jahre  1815  der  deutsche  Bund  getreten,  welcher
wiederum  infolge  des  preußisch-österreichischen  Krieges  im
Jahre  1866  sich  auflöste.

Der  Ausgangspunkt  für  das  neue  Deutsche  Reich
wurde  der  Prager  Frieden  vom  23.  August  1866.  Osterreich
  verzichtete  auf  seine  Zugehörigkeit  zu  dem  deutschen
Staatenverbande,  und  Preußen  vereinbarte  mit  den  nach
der  Einverleibung  einiger  eroberter  Staaten  übriggebliebenen
  21  norddeutschen  Staaten  den  Norddeutschen
Bund,  während  es  mit  den  süddeutschen  Staaten  einen
Zollvereinsvertrag  sowie  besondere  Schutz=  und  Trutzbündnisse
  abschloß,  bis  diese  Staaten  wenige  Jahre  später,
während  des  Deutsch-Französischen  Krieges,  durch  die  sogenannten
  Novemberverträge  des  Jahres  1870  dem  dadurch
  wieder  zu  einem  Deutschen  Reiche  erweiterten  Nord—
deutschen  Bunde  beitraten.

Das  Deutsche  Reich  ist  hiernach  ein  aus  Verträgen  e  meue
der  verbündeten  Staaten  hervorgegangener  Bundesstaat,  Reich.
der  nach  außen  die  Gemeinsamkeit  des  Schutzes  und
der  Vertretung,  nach  innen  die  Gleichmäßigkeit  der  Gesetggebung
  und  Verwaltung  auf  den  ihm  zugewiesenen
Gebieten  bezweckt,  und  dessen  Glieder  nachstehende  26
deutsche  Staaten  bilden,  1—4:  die  Königreiche  Preußen
mit  Lauenburg  sowie  (seit  15.  Dezember  1890)  Helgoland,
  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  5—10:  die  Großherzogtümer
  Baden,  Hessen,  Alechlenburg-Schwerin,
Sachsen-Weimar,  Mechlenburg-Strehlitz,  Oldenburg,
11—15:  die  Herzogtümer  Braunschweig,  Sachsen-Meiningen,
  Sachsen-Altenburg,  Sachsen-Koburg-Gotha,

Fischer,  Verfassungs=  und  Verwaltungerecht.  14.  Aufl.  1