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MÆ 30.) Decret
wegen Bestaͤtigung der Statuten der Brauereigesellschaft zu Medingen;
vom 21sten Maͤrz 1839.
Da- Ministerium des Innern hat, im Einverstaͤndnisse mit dem Justizministerio, den
Statuten der auf Actien gegruͤndeten Brauereigesellschaft zu Medingen die von dem Di—
rectorio und dem Ausschusse der letzteren nachgesuchte Bestaͤtigung dergestalt ertheilt, daß
den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll.
Hierüber ist dieses
Decret
ausgefertigt und von mir, dem Scaalteminister des Innern, unter Beidruckung des Mini-
sterialstegels, eigenhändig vollzogen worden.
Dresden, den 21sten März 1839.
Ministerium des Innern.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
Demuch.
V’ 31.) Decret
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für das Steinkohlenwerk
zu Gittersee;
vom 21sten Maͤrz 1839.
Da- Ministerium des Innern hat, auf Ansuchen des Directorii und des Ausschusses des
Actienvereins fuͤr das Steinkohlenwerk zu Gittersee, den fuͤr diesen Actienverein entworfe—-
nen Statuten sammt dem dazu gehoͤrigen Nachtrage, im Einverstaͤndnisse mit dem Justiz—
ministerio, die gebetene Bestaͤtigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen
Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Urkund ist hierüber gegenwärtiges
Deeret