Metadata: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

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„es moͤge dem naͤchsten Landtage ein Ge- von den Ständen gestellten Anträge hinsicht- 
setzentwurf zur gänzlichen Aufhebung der lich der Gebalte-Aufbesserung geringer be- 
Biertax-Regulirung mit geeigneten Besiim- seldeter Eivilsiaatediener und Angestellter. 
mungen über die Bestrafung des Aueschanks S. 23. J. 15. 
verfälschten, alterirten oder verdorbenen Bie- Concor dat. Kbnigl. allerhechste Erklärung 
res 2c. vorgelegt werden. S. 10 — 11. auf die von den Ständen gestellten beson- 
d 8. 1); — des Antrags: ves mbge gestat- dern Wünsche und Anträge, betr. den Voll= 
tet werden, auswärtige Biere höher als um zug dee Arr. VII. des Concordates 2c. S. 
den drrlichen Schenkpreis verleit zu geben, 34 — 35. G. 45. 
sofern 2c. S. 11. §. 8. 2.c—; Concurrenz. Beiträge. nigl. allerhöchste 
„es mochten sämm(liche Behörden der me- Erklarung im Landtageabschiede bezuglich 
dizinischen Polizei auf Staatskosten mit der von den Ständen gestellten „besondern 
verbesserten Apparaten zur technischen Un- Wünsche und Antläge“, und zwar hinsicht- 
tersuchung des Biergehaltes ic. versehen lich der Erhebung von Concurrenzbeitragen 
werden. S. 11. F. 8. 3; — Bezüglich des aus Renken-Ueberschussen der Kirchenstiftun- 
Antrages wegen Beschränkung der Bewilli- gen S. 29 — 30. 0. 35. 
gung des Malzaufschlages 2c. S. 11 J. E. 4. Congrual-Beträge (sammtlicher Curarstellen 
Bezüglich der Bewilligung von Theuerungs= und Schullehrerdienste des Reichs) Konigl. 
zulagen. S. 11. F. 8. 5— Beñuͤglich der allerhochste Eiklarung auf die von den Staͤu- 
Prägung von Hellermünzen. S. 12. g. den gestellten besonderen Wunsche und An- 
#8. 6. Gesetz vom 23. Mai 1846, die Regu- 
lirung des Biersatzes und die Verh ältnisse 
der Brauer zu den Wirthen und dem Pub- 
likum betr. S. 81 — 090. 
Brauer. (LBierbrauer). Königl. Allerhöchste 
Sanction des Gesetzes, die Regulirung des 
Biersatzes und die Verhälenisse der Brauer 
zu den Wirthen und dem Publikum betr. 10. 
5. 8. Gesetz S. 831 — 90. 
Bürgermeister, rechtskundige. Relhtskundige 
Bürgermeister in den Städten erster Klasse, 
welche die für solche in 6. 47 des revidirten 
Gemeinde= Edikté bezeichnete Magistrats- 
Formation besitzen, haben die Bewilligung 
des Königs zum Eintritt in die Kammer 
der Abgeordneten in dem durch den §9. 44 
lit. c. im I. Titl der X. Beilage zur Verfas- 
näge bezuglich der Ergänzung der Congrual= 
Beträge sämmrlicher Curatstellen und Schul- 
lehrerdienste deo Reichs, dann den Vollzug 
des Art. VII. des Concordate# und die 
Qualisication der Lehrer und Lehrerinen 
der geistlichen Unterrichto-Anstalten. S. 33 
— 35. 6 45. 
Conseribir te. Königl. allerhochste Sanction 
des Gesetzentwurfeé uber die bei der Mili- 
tär-Aushebung im Untersuchungsprozeß, im 
Verhafte oder in Zwangs= Arbeikshäusern 
befindlichen Conseribirten betr. S. 12. V. 
v. Gesetz vom 23. Mai 183465, die bei der 
Militär-Auehebung im Untersuchungsprozeß, 
im Verhaft, oder in Zwangsarbeitohäusern 
3) 
befindlichen Conscribirten betr. S. 93 — 96. 
Curarstellen. Siehe bei „Congrual-Be- 
sungs-Urkunde bezeichneren Falle nachzusuchen träge 
S. 38 — 39. Art. I. Jiffer 3. D. 
* . Decret, Napoleonsches, vom 17. März 
Civilrech tsstreitigkeiten. Königl. Sanc= nsos. iehe „Napoleo-rsche# Decrek“. 
Distrikts= und Gem ein de'Laste n. Siehe 
bieruber die Bestimmungen dee Gesetzes vom 
23. Mai 1346, die Anescheidung der Kreis- 
lasten von den Staatslasten und die Vil- 
dung der Kreisfonds betr. S. 45 34 
Art. l. 8). — 
rion des Gesetzentwurfes uͤber die Berufungs- 
Summe in Cidilrechtsstreitigkeiten. S. 13. 
#. 14. Gesetz über die Berufungssumme in 
Civilrechtsstreitigkeiten. S. 1658 — 168. 
Civilstaatsdiene r. Königl. allerböchste Er, 
klärung im Landtagsabschiede bezüglich der
	        
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