Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

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stellung verschiedener Punkte, welche die nähere Charakkeristik ihres Münzfußes und Münz= 
systems bezwecken, über folgende Bestimmungen übereingekommen: 
1) Sämmtliche Courantmünzen werden im Ringe gepräget werden und das Tbhei- 
lungsverhältniß zur feinen Mark auf dem Gepräge ausgedrücke enthalten. 
2) Die Couranttheilstücke des Thalers sollen nur in Einsechstel= und nach Befinden 
in Eindrittel= und JZweidriktel-Thalerstücken bestehen. 
3) In Uebereinstimmung mie den im Königreiche Preußen bestehenden Vorschriften, wird: 
a) der Durchmesser 
für die Einthalerstücke auf 34 Millimeter, 
für die Einsechstelthalerstücke auf 23 Millimeter, 
b) Oas tegirungsberhäleniß 
für die Einthalerstücke auf: vier Theile Kupfer zu zwölf Theilen Silber (1 2löchig), 
für die Einsechstelthalerstücke auf: drei und zwanzig Theile Kupfer zu fünf 
und zwanzig Theilen Silber (8x lötbig). 
I) die äußersten Falles zulässige Abweichung im Mehr oder Weniger 
beim einzelnen Thalerstücke auf: ein Grän im Feingehalte und ein halb 
Procent im Gewichte 
und 
beim einzelnen Einsechstelthalerstücke auf: ein und einhalb Grän im Fein- 
gehalte und ein Procent im Gewichte 
festgesetze. 
4) In der künftig auszuprägenden Scheidemünze soll die Mark feinen Silbers 
durchgehends zu Sechszehn Thalern ausgebracht werden. 
Im Uebrigen wird verabredet, daß die gegenwärtige prokokollarische Uebereinkunfe, 
welche, insofern die in Aussicht stehende umfassendere Vereinbarung niche zu Stande 
kommen würde, mit der eingangsgedachten allgemeinen Munzconvention gleiche Dauer 
und Gültigkeit haben soll, nur in Einem Exemplare ausgeferrigt und in dem königlich 
sächsischen Haupeftaaksarchive zu Dresden verwahrlich niedergelegt den betreffenden Be- 
vollmächrigten aber in beglaubter Abschrift mitcgecheilt, ingleichen, daß dieselbe durch die 
landesherrliche Rarification der vorerwähnten, allgemeinen Münzconvention als mitralificut 
angesehen werden soll. 
Adolf v. Pommer-Esche. CarlFriedrich Scheuchler. Adolphy. Weissenbach. 
(1. S.) (L. S.) (I. S.) 
Wilhelm Duysing. Ottokar Thon. Julius Gelbke. Carl Geutebrück. 
(L. S.) (I. S.) (1. S.) (L. S.) 
Ludwig Freih. v. Mannsbach. 
(L. S.)
	        
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