Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(XVIL) 
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Belohnung, für Entdeckung von Verfertigern falscher Cassenbillets ausge- 
setzte, s. Cassenbillets. 
Berqcsilber — käünftiges Werthsverhältniß bei dessen Bezahlung 
Bescheide, in Administrativsustizsachen abgefaßte, — Gebührenansätze dafür 
Bettelbriefe — mit welcher Strafe die Verfasser derselben zu belegen, s. 
Armenordnung. 
Bettler — welche Maaßregeln und Strafen gegen selbige anzuwenden, s. 
Armenordnung. 
Beurlaubungen aus den Heil= und Versorganstalten zu Sonnenstein und 
Coldi, ingl. aus dem Landeskranken= und Landessiechhause zu 
Hubertusburg, s. Coldiz — Hubertusburg — Sonnenstein. 
Bevölkerungslisten —p deren Aufnahme in hiesigen Landen betr. 
Hierzu die Schemata unter d und 44)44 
Bezirke — Medicinalpolizei= -, Schörburgische, s. Medicinalpolizei- 
bezirke. 
Biersteuer — die in Folge des neuen Münzsystems erforderlich werdende 
Umrechnung der Geldsätze bei selbiger btrr. 
Hierzu die Beilage unter 7W7 . 
r 4 4 
Bier= und Mahl zwang — Berichtigung zu 5 24 des über die Aufhebung · 
defcbcnerlafenenGesclscsvomNsten9)u1er-838... 
Blitzableiter — deren Anschaffung bei Kirchen, geistlichen und Schulgebäu- 
den in der Oberlausitz betr., s. Oberkausit. 
Brandcassenbeiträge — deren Firation und einige andere, auf die alt- 
erbländische Immobiliar-Brandversicherungsanstalt bezügliche Vor- 
schriften bert. ... 
Firation derselben — Sahlungstermine — W und Cinsendung 
der Beiträge ... 
Abschluß der Rechnungen — Bcekannimachung der Rechuungsübersichten 
Termine für Einreichung und Wirksamkeit der Catasternachträge — 
Ausnahme hiervon für das Jahr 18120 ... 
Bauverstaͤndige fuͤr die Werths- und Schädenermittelungen — Urnter- 
stützung zu harter Dachung und Anlegung von Brandgiebeln 
Brandgiebel — Ermächtigung der Brandversicherungscommission zu Bewil- 
ligung von Unterstützungen an Besiher, welche ihre Gebäudc mit 
solchen versehen, s. Brandcassenbeiträge. " 
Brandstiftung, böswillige, — die Benachrichtigung der Brandversicherungs- 
commission von dem gegen Abgebrannte entstehenden desfalssigen 
Verdachte berr. ...... . 
Brandversicherungen, s. Greußen — London. 
Brandversicherungsanstalt = Immvobiliar= -, alterbländische, — 
Gesetz über Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 
14ten November 1835 über selbie . . 
und zwar: 
Bis zu welcher Höhe die Versicherung d dabei erfolgen kann . . 
Ermittelung des Zeitwerths der angemeldeten Versicherungsobjecte 
durch Sachverständge 
— s. Brandcassenbeiträge. 
* 4 4 rlu r* * ** 
  
  
  
Tag. 
21 Zuli 
10 Dec. 
11 Juli 
- 
16 Nov. 
— 
- 
11 Juli 
10 Oct. 
11 Juli 
* 
1 
  
  
  
  
  
  
  
  
Scite. 
178 
476 
148 fg. 
151—159 
346 fg. 
351 
56 
163 
160 
Daragr. 
10 
  
1—3 
4 u. 5 
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8 u. 9 
– 
2 u. 3 
 
	        
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