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Belohnung, für Entdeckung von Verfertigern falscher Cassenbillets ausge-
setzte, s. Cassenbillets.
Berqcsilber — käünftiges Werthsverhältniß bei dessen Bezahlung
Bescheide, in Administrativsustizsachen abgefaßte, — Gebührenansätze dafür
Bettelbriefe — mit welcher Strafe die Verfasser derselben zu belegen, s.
Armenordnung.
Bettler — welche Maaßregeln und Strafen gegen selbige anzuwenden, s.
Armenordnung.
Beurlaubungen aus den Heil= und Versorganstalten zu Sonnenstein und
Coldi, ingl. aus dem Landeskranken= und Landessiechhause zu
Hubertusburg, s. Coldiz — Hubertusburg — Sonnenstein.
Bevölkerungslisten —p deren Aufnahme in hiesigen Landen betr.
Hierzu die Schemata unter d und 44)44
Bezirke — Medicinalpolizei= -, Schörburgische, s. Medicinalpolizei-
bezirke.
Biersteuer — die in Folge des neuen Münzsystems erforderlich werdende
Umrechnung der Geldsätze bei selbiger btrr.
Hierzu die Beilage unter 7W7 .
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Bier= und Mahl zwang — Berichtigung zu 5 24 des über die Aufhebung ·
defcbcnerlafenenGesclscsvomNsten9)u1er-838...
Blitzableiter — deren Anschaffung bei Kirchen, geistlichen und Schulgebäu-
den in der Oberlausitz betr., s. Oberkausit.
Brandcassenbeiträge — deren Firation und einige andere, auf die alt-
erbländische Immobiliar-Brandversicherungsanstalt bezügliche Vor-
schriften bert. ...
Firation derselben — Sahlungstermine — W und Cinsendung
der Beiträge ...
Abschluß der Rechnungen — Bcekannimachung der Rechuungsübersichten
Termine für Einreichung und Wirksamkeit der Catasternachträge —
Ausnahme hiervon für das Jahr 18120 ...
Bauverstaͤndige fuͤr die Werths- und Schädenermittelungen — Urnter-
stützung zu harter Dachung und Anlegung von Brandgiebeln
Brandgiebel — Ermächtigung der Brandversicherungscommission zu Bewil-
ligung von Unterstützungen an Besiher, welche ihre Gebäudc mit
solchen versehen, s. Brandcassenbeiträge. "
Brandstiftung, böswillige, — die Benachrichtigung der Brandversicherungs-
commission von dem gegen Abgebrannte entstehenden desfalssigen
Verdachte berr. ...... .
Brandversicherungen, s. Greußen — London.
Brandversicherungsanstalt = Immvobiliar= -, alterbländische, —
Gesetz über Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom
14ten November 1835 über selbie . .
und zwar:
Bis zu welcher Höhe die Versicherung d dabei erfolgen kann . .
Ermittelung des Zeitwerths der angemeldeten Versicherungsobjecte
durch Sachverständge
— s. Brandcassenbeiträge.
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Tag.
21 Zuli
10 Dec.
11 Juli
-
16 Nov.
—
-
11 Juli
10 Oct.
11 Juli
*
1
Scite.
178
476
148 fg.
151—159
346 fg.
351
56
163
160
Daragr.
10
1—3
4 u. 5
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8 u. 9
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2 u. 3