Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

(XXVI ) 
  
Liguidir en der Advocaten in Rechtsstreitigkeits= und Untersuchungssachen, s(. 
Advocaten. 
Nieder--— — Bestätigung der Statuten des dasigen Actienver= 
eins zur Fabrikation moussirender Weine 
Lohnkutscher, ausländische, — die von selbigen zu erhebende Abgabe betr. 
– inlandische, — das von denselben für die Erlaubniß zu regel- 
mäßigen Personenfuhren zu erhebende Concessionsgeld bettr. 
Hierzu der Tarif unter ) 
London — die der dasigen, unter dem Namen Sun Fire Ollce bestehenden, 
Feuerversicherungssocictät ertheilte Concession zu Annahme von 
Brandversicherungen in hiesigen Landen betr. . . .. 
Loͤßnitz — 
Lumpenzucker, zum Versieden bestimmter, in Faͤssern eingehender, — Be- -. 
stimmungen über die Tarasätze doabe. 
M. 
Mahlzwang, (. Bier= und Mahlzwang. 
Maschinenweberci zu Aue — Bestätigung der Statuten derselben, s. Aue. 
Medicinalpolizcibczirke in den Schönburgischen Receßherrschaften — 
deren Bildung . 
Miethkutscher, s. Lohnkatscher. 
Militärverwaltung — die Neduction mehrerer, bei selbiger gesehlich be- 
stimmter Geldsätze auf den Neunwerth des 14 Thalerfußes betr. 
Ministerium des Innert # ö führung des Münzgesehes vom 2sten 
Juli 1840 in den zum Geschäftsbereiche desselben gehörigen Ver- 
waltungsgegenstanden und Einrichtungen bboorr. 
Hierzu die Beilagen unter A. B undd ... 
Moderation von Kosten — Vorschriften für das Verfahren dabei .. 
Münzzen, in hiesigen Landen verbotene, — Verzeichniß über selbige 
— dem inlaͤndischen Courantgelde gleichgestellie, — deren Werth im 
Courantgelde des 14 Thalerfußes 
            
v 
— im gemeinen Geldverkehre gestattete, — deren Werthsverhaͤliniß zum 
Courantgelde des 14 Thalerfußcs . 
Muͤnzwesen — Gesetz uͤber dessen Umgestaltung und 22 Verfassung in 
hiesigen Landen .... 
und zwar: 
Abschaffung des 20 Gulden= oder Conventionsmünzfußes und Einfer h- 
ung des 14 Thalerfußes an dessen staat . 
neue Eintheilung des Thalers in Neugroschen und Pfennige .. 
auf-welcheStückesichdicComantauvmunzungbqchrankcnsoll- 
Modalität der Ausprägung bei den Courantmänzen — Durchmes- 
ser und Mischungsverhältniß der letzttten: 
Ausprägung der Scheidemünzen — der Goldmänzen ** 
Beschaffenheit der Probe über den Feingehalt der Gold= und Sil- 
bermünzen . 
Bestimmung, ob und inwiefern die Aunahme und Ausgabe usländi- 
scher Münzen in hiesigen Landen gestattet sein sollll 
Aufhebung des Münzedicts vom 14ten Mai 176683 
  
  
  
Tag. 
8 Febr. 
6 Dov. 
11 Jan. 
28 Norv. 
30 Nov. 
- 2 
2 Juli 
17 Nov. 
132 5rb 
C 
. 
1 
M 18 
  
  
  
Seite. 
296 
  
Paragt. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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