(XXXL)
hebung der Entschädigungsrente — Zurechnung von Concessionss
geldern — Ablösbarkeit der Eatschädigungsrenten
III. Abschnitt.
landesherrlichen Salzverkaufsrechts und Strafen der Uebertretungen
Verbot der Ein= und Ausfuhr des Salzes — Verbot der Salz-
schankverpachtung und des unbefugten Salzabsatzes — Strafe
des Salzeinschleifs — Ordnungsstrafen — Strafe der Theil-
nehmer — Vertretungsverbindlichkeit dritter Personen — Ver-
jährung der Salzvergehen .....
IV. Abschnitt. Verfahren gegen Uebertreter der das Salzwesen betref-
fenden Vorschriften .. .
Untersuchungsbehörden — Concurrenz der Salzverwaltereien —
Verwendung des confiscirten Salzes — der Strafgelder —
Uebergangsbestimmung — Aufshebung älterer Bestimmungen
Scheidemünzen — deren Ausprägqung in hiesigen Landen, (. Münzwesen.
Schlachtsteuer — Geseß über Erhebung derselben nach * Saͤtzen
in den Jahren 1841 und 1812 «
— — die in Folge des neuen Muͤnzsystems erforderlich werdende
Umrechnung der Geldsäge bei selbiger ber.
Schönburgische Recehherrschaften — Bildung der Viedieinaldele de-
zirke fuͤr selbigse.. . . .
Schreibeloͤhne, s. Copialgebuͤhren.
Schriftsäffigkeit — Gesetz uͤber den Wegfall des jaͤhrlichen Canons fuͤr
deren Verleihung
Schuld= und Wechselverschreibungen, ingl. Cessionsurkunden, von
Christen an Juden ausgestellte, s. Wucher.
« 0 O O
Schulen, evangelische, — Errichtung einer Pensionscasse fuͤr Wittwen und
Waisen der an selbigen angestellten Lehrer, s. Pensionscasse.
— katholische, in den Erblanden gelegene, — Aufbringung des Be-
darfs für selbige, s. Kirchen und Schulen.
Schulgebäude, in der Oberlausitz gelegene, — deren Versicherung in der
Oberlausitzischen Brandversicherungsanstalt betr., s. Oberlausit.
Schulgelder — deren anderweite Regulirung bettrt.
Schullehrer — Geseß über Ablöôsung des an selbige zu leisendem“ Natural-
zehnten . . ..
Ausführungsverordnung hierzu. . ..
Schulunterricht — die kuͤnftige Anwendung der in Folge des neuen Mnz=
systems vorgeschriebenen Rechnungsweise bei selbigem betr.
Soldaten, verabschiedete, — deren Niederlassung auf dem Lande
treibung eines Handwerks betr., s. Gewerbebetrieb.
Sounnen Kein, Heil= und Versorganstalt,
Vorschriften für die Aufaahme, Beurlaubung und Entlassung der
daselbst unterzubringenden und untergebrachten Personen
Hierzu die Beilage unter ##
4 e 2
Maaßregeln zu Beaufsichtigung und Aufrechthaltung des
wegen Be-
— allgemeine Bedinqungen und
Tag.
23 Mai
.
M ½
*
9 Jumi
16 Nov.
11 Jan.
28 Mai
23 Nov.
14 Juli
17 Oct.
2 Dec.
Seite.
75
83
76 fy.
76 fg.
84
77 fg.
77 fg.
84
94 fg.
347
5 u. 24
89
366
146 fg.
291 fg.
434 fg.
336
336—343
Paragr.
10—14
23—25
15—22
26
23—28
27—30