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glecher Besteuerung innerer Erzeugnisse, eroͤffnen zu lassen. Demgemaͤß ist von den er—
nannten Bevollmaͤchtigten, nemlich
Seiner Majestät des Königs von Preußen:
Allerhöchst Ihrem Geheimen Legationsrath Ernst Michaelis, Ritter des Königlich
Preußischen rorhen Adler-Ordens dritter Klasse mice der Schleise, Offtier der französi-
schen Ehrenlegion, Commandeur des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen
Krone, Ritter des Königlich Sächsischen Civil-Verdienst-Ordens, Commenthur des Or-
dens der Königlich Württembergischen Krone, Commandeur des Großherzoglich Ba-
dischen Ordens vom Zähringer Löwen, Commandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich
Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen und des Großherzoglich Hessischen Lude-
wigs-Ordens, Commandeur des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen
Falken und des Herzoglich Anhaltischen Gesammthaus-Ordens Albrecht des Bären,
und
Allerhöchst Ihrem Geheimen Ober-Finanzrath Adolph George Theodor Poch-
hammer, Nitter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mir
der Schleife, Ricter des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone, des
Königlich Hannöverischen Guelphen-Ordens und des Ordens der Königlich Würrtrem-
bergischen Krone;
Seiner Majestät des Königs von Sachsen:
Allerhöchst Jhrem Zoll= und Steuerdirektor Ludwig von JZahn, Commandeur des
Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken;
der bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine, außer Preußen, betheiligten Souveraine,
Seiner Hoheic des Kurprinzen und Mitregenten von Hessen,
Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Meiningen,
Seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Altenburg,
Seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha,
Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, 5
Seiner ODurchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen,
Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß älterer Linie,
Seiner Durchlaucht des Fürsten von Reuß-Schleitz, und
Seiner Durchlaucht des Fürsten von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf:
dem Großherzoglich Sächsischen Geheimen Legationsrach Ottokar Thon, Ritter
des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken, des Herzoglich Sach-
sen-Ernestinischen Haus-Ordens, des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens drirter
Klasse, des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone und des Königlich
Sächsischen Civil-Verdienst. Ordens, und Commandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich
Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen,
felgende Uebereinkunfe uncer dem Vorbehalte der Racifikation abgeschlossen worden.