Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

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Hannover-Oldenburg-Braunschweigischen Steuerverband überwiesen gewesenen Königlich 
Preußischen Gebierstheilen Wolfsburg, Hehlingen, Heßlingen und Lüchtringen, welche 
nunmehr in den gemeinschaftlichen Verband aufgenommen werden, zwischen Preußen und 
Braunschweig besondere Verabredungen getroffen worden. 
III. Vercrag zwischen den Zollvereinsstaaten und Kurhessen, den Anschluß der, dem 
letzteren Staate gehörenden Grafschaft Schaumburg an den Zollverein betreffend, 
vom 131ten November 1841, Beilage III, 
— sowie endlich: 
IV. Vertrag zwischen den Jollvereinsstaaten und Waldeck, den Anschluß des Fürsten- 
thumes Pyrmont an das gemeinschaftliche Zollsystem der ersteren betreffend, vom 
— 1 1kten December 1841, Beilage IV. 
V Demnächst erreicht der vom Zollverein mit dem Hannover-Oldenburg-Braunschweigi- 
schen Steuerverband unterm 1sten November 1837 wegen Beförderung gegenseitiger 
Verkehrsverhälenisse abgeschlossene Vertrag (Gesetzblatt vom Jahre 1837, Seite 192 flgde.) 
mit dem 31sten December laufenden Jahres seine Endschaft. Deshalb sind vom Zoll- 
verein und Braunschweig Cindem dieser Staat von jenem Steuerverband mit gedachtem 
Endtermin ausscheidet und laut Vertrags unter II dem Zollverein beitrictt) einerseits und 
Hannover und Oldenburg (welche ihren Steuerverband vorläufig fortsetzen) anderseits fol- 
gende Vereinigungen getroffen worden: 
V. Vertrag, die steuerlichen Verhälenisse verschiedener Herzoglich Braunschweigischen 
Gebietstheile betreffend, vom 164en December 1841, Beilage V nebst einer 
2 Unterbeilage A., 
ingleichen 
VI. Vertrag wegen Beförderung gegenseitiger Verkehrsverhältnisse, vom 17ten De—- 
— cember 1841, Beilage VI nebst den Unterbeilagen A bis E. 
* Endlich sind, in Bezug auf die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse, 
1.) Verträge zwischen Preußen und Lippe wegen des Fürstenthumes Lippe und der 
zu solchem gehörenden Gebietstheile, Lipperode, Cappel und Grevenhagen, unterm 1 Sten 
Occober 1841, 
2.) Verträge zwischen Preußen und Braunschweig, wegen des Herzogkhumes Braun- 
schweig, den dazu gehörenden Gebietstheilen Fürstenchum Blankenburg, Seiftsame Wal- 
kenried und Amt Calvörde, sowie wegen der Königlich Preußischen Gebierstheile Wolfs- 
burg, Hehlingen, Heßlingen und Lücheringen, unterm 19een October 1841, 
3.) ein Vertrag zwischen Preußen und Kurhessen wegen der Grafschaft Schaum- 
burg über gleiche Besteuerung des in letzterer erzeugten Branneweines und Rübenzuckers, 
unterm 13186en November 1841,
	        
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