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4.) ein Vercrag zwischen Preußen und Waldeck, wegen des Fürstenthumes Pyrmone,
unkerm 11ten December 1841,
5.) ein Vertrag zwischen Preußen und Hannover wegen der zu letzterem Staate
gehörenden, dem Preußischen Steuersystem zugewiesenen Gebietstheile, unterm 17ten De—-
cember 1841 und
6.) ein Vertrag zwischen Hannover und Braunschweig wegen des, dem Zollvereine
angeschlossenen Theiles des Hannoͤverischen Amtes Fallersleben, unterm 17ten December 1841,
mit Zustimmung der Regierungen von Sachsen, Thuͤringen und beziehentlich Kurhes—
sen abgeschlossen, genannte Staaten und Gebietstheile hierdurch dem Steuersysteme Preu—
ßens und sonach mittelbar den zwischen Preußen, Sachsen, Kurhessen und Thüringen
bestehenden engeren Steuervereinen zugetheilt, und die Bestimmungen wegen des gegenseiti-
gen freien Verkehrs mit Wein, Traubenmost, Tabak, Branntwein und Bier auf diesel-
ben erstreckt worden.
Wir haben den oben unter I bis mit VI bezeichneren, durchgängig mit dem 1sten
Januar 1842 in Wirksamkeie tretenden Verrrägen Unsere Ratification ertheilt, brin-
gen solche in den Beilagen I bis mit VI hiermit zu öffentlicher Kenntniß und wollen,
daß Unsere Zoll= und Steuerbehörden, sowie Alle, die es angeht, sich nach den verein-
barten Bestimmungen derselben gebührend achten.
Gegeben zu Dresden, den 28sten December 1841.
Friedrich August.
Heinrich Anton von Zeschau.
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