Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

Farbe des Papiers. 
Wasserzeichen. 
Ansicht der Vor- 
derseite. 
Beschreibung 
a.) eines einthälerigen Cassenbillets. 
Zart lichtgrau. 
Ein Rahmen, welchen, mit Ausschluß der Schilder und der Leiste für die Strafgesetz— 
bestimmung, auf drei Seiten ein Schuppenmuster füllt und welcher an der untern Seite 
aus einer schmalen transparenten Rautenkante besteht, umgiebt den innern Raum. 
In selbigem befindet sich links die von lichten Linien begrenzte, durch dahinter liegen— 
den Schlagschatten und mit einem verzierten Fuße reliefartig dargestellte Ziffer 
d 
deren Haupttheil von dunkeln länglich viereckigen Feldern durchbrochen wird. 
Auf der rechten Seite erblickt man dieselbe Zahl in entgegengesetzter Form als 
4. 
so daß die Vorder= und Rückseite des Billets stets eine gleiche Ansicht beider Ziffern zeigt. 
Unmittelbar über diesen Ziffern sind zwei lichte, länglich ovale Felder angebracht, von 
welchen das linke, das Wort 
EIN 
das rechte hingegen das abgekürzte Wort 
THLR. 
in dunkeln Lapidarbuchstaben enthält. 
Dieselbe ist mit schwarzer Farbe gedruckt und besteht aus einem im sogenannten Re- 
naissancegeschmacke *) zusammengestellten, den innern Tert und die trockuen Stempel ein- 
schließenden Rahmen. 
  
*) Italienisch-Französischer Schnörkelstyl des 16ten Jahrhunderts.
	        
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