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verbindet den Rahmen dieser Tafel sowohl mit dem obern als auch mit dem untern Eck-
schilde.
Der genannte aus Doppelleisten zusammengesetzte Rahmen endigt sich nach außen hin
in acht geradstrebenden, einseitig ausgeschweiften Spitzen.
Ober= und unterhalb der Tafel bilden sich vier dergleichen sichelartige Spitzen nach
innen, während die beiden Seiten durch Bogen verschlungen sind. Die innern Leisten sind
mit weißen Schuppen auf schwarzem Grunde, die äußern hingegen mit feinen 8 förmig
verzogenen Linien auf lichtem Grunde gemustert. In die Bogenverschlingungen sind Wappen-
lilien eingesetzt, von denen vie nach innen gekehrte in die Rahmenleiste eingreift.
In der untern Kante des Rahmens steht auf langem, schmalen, von feinen Stäben
umgebenen Felde in sehr kleiner deutscher Druckschrift folgende Strafgesetzbestimmung:
„Wer dieses Papiergeld nachmacht, in der Absicht, es als Geld auszugeben,
ist mit Zuchthausstrafe zweiten Grades bis zu Acht Jahren zu belegen, hat er aber
dasselbe wirklich ausgegeben, so ist auf Zuchthausstrafe desselben Grades bis zu.
Zehn Jahren zu erkennen.“
Dieses Feld ist durch einen Rollenverband, dessen unterer Theil dem Ganzen als Träger
dient, mit der innern Nahmenleiste zusammengefügt, auch werden in der Mitte und zu bei-
den Seiten der letztern übergreifende Rollenverzierungen sichtbar. »
Eine Halbrosette schmückt die Mittelrolle des Trägers; die umgebogenen Blätter der-
felben halten eine schilfartige Verzierung, die ihre Zweige bis in das Feld der Strafgesetz-
bestimmung und bis in die Gehäuse der untern Eckschilder ausbreitet.
Der Hintergrund dieser Verzierung ist mit senkrechten abwechselnd feinen und starken
Linien ausgefüllt.
In der Mitte des Billets befindet sich der aus vier Zeilen bestehende Tert:
Fünf Thaler,
im 14 Thaler kFusse,
Königlich Sächsioches Cassen-Dillet.
In Gemässheit des Gesetzes vom 16. April 1840.
so angeordnet, daß das Wasserzeichen vollkommen lesbar bleibt.
Große Fracturschrift mit einer lichten ausgebogenen Linie auf schwarzem Grunde ge-
mustert, bildet die erste Zeile. Die Anfangsbuchstaben der beiden Worte umgeben feine
Züge, welche in den Verstärkungen zweimal mit kleinen römischen Initialen die Worte
FUNF THALER
und eben so viel mal in ganz kleinen mit vier Zacken verzierten Ringeln, die arabische 5
erkennen lassen.