Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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Diesem Mittelschilde zunächst schließen sich länglich viereckige, an den Seiten ausge- 
schweifte und mit feinen Leisten eingerahmte Felder an, veren Schildrahmen nach unten zu 
durch Rollenverzierungen an das Rahmengestelle befestigt sind, zu beiden Seiten aber von 
den durch sie hindurch gesteckten senkrechten Palmettenstäben gehalten werden. 
In dem Felde der linken Seite ist die Nummer des Cassenbillets mit gewöhnlichen 
arabischen Ziffern in fortlaufender Reihenfolge, in dem rechten aber die Bezeichnung der 
Classe 
mit Lateinschrift (Antiqua) eingedruckt. 
Beide Felder sind mit ganz kleinen römischen Initialen ausgefül # 
" 3 füllt, welche d "] 
mals sich wiederholenden Worte hhe die mehr 
ZEHN THALER 
darstellen und einen sechszeiligen Unterdruck für den Aufdruck der Nummer= und Literabe- 
zeichnung bilden. 
Vier kreisrunde Schilder schließen die Ecken des Bildrahmens, in deren Innern die 
Zahlen 10 licht auf rosettenartig gemustertem Hintergrunde erscheinen. Die äußern Be— 
grenzungen der obern Eckschilder sind vom Rahmengestelle unberührt, während die in 
kleinen Walzen endigenden Rollenverzierungen der untern Schildereinfassung sich um die 
daselbst geöffnete Leiste des Hauptgestelles herumschlingen. 
1 In der Mitte jedes der beiden Seitentheile steht ein ovales, ebenfalls rollenförmig ver— 
ziertes Schild, welches auf schwarzem Felde, begrenzt von einem mit Band umwundenen 
Rundstabe und einem innerhalb desselben herumlaufenden verschlungenen Faden, in weißen 
Initialbuchstaben die Worte: 
KONIGL. SACHS. CASSEN BILLET. 
enthält. 
An dem Rahmengestelle wird dieses Schild durch eine der mittlern Rollenverzierungen 
und einen in den Perlenstab eingesetzten Stein festgehalten. " " 
Mit den zwei obern Eckschildern sind diese ovalen Seitenschilder durch Sternverzierungen, 
welche aus acht kleinen Spitzbogen gebildet werden, mit den zwei untern hingegen durch 
theilweise von Fruchtbehängen überdeckte Rosetten in Verbindung gesetzt. Seitwärts dieser 
Omamente: werden Rollenverzierungen sichtbar, welche die Enden eines hinter dem innern 
Raume befindlichen nicht sichtbaren Kreuzverbandes der Rahmenleisten vorstellen. 
Am untern Theile des Rahmengestelles enthält, anf dem sockrlartigen Mauerwerke le- 
gend, ein aufgerolltes Band, in sehr kleiner deutscher Druckschrift, folgende Strafgesetz= 
bestimmung:
	        
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