Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

Ansicht der Rückseite. 
(134 ) 
„A. v. Weissenbach. Hübler.“; 
zur rechten hingegen der des Buchhalters und Cassirers 
„J. G. Schmidt.“ 
zur Einfassung dienen. 
Der Druck derselben erscheint in rothbrauner Farbe. 
Die Zeichnung stellt eine mannigfaltig verschlungene, mit feinen Linien grundirte Ara- 
beskenbordüre dar, welche an den Ecken durch vier mit dem Vorderbilde correspondirende 
Medaillons verbunden wird. 
In jedem dieser durch Schuppenreife eingeschlossenen, nach dem Rande des Billets in 
Spitzen auslaufenden Medaillons, ist eine römische, mit Ringelmuster gezierte X befindlich. 
Die obere Kante der Bordüre ist in der Mitte durch einen nach oben gewendeten 
Halbkreis, dessen Blätterwerk in einem Blumensterne mit einer Eichel sich vereinigt, unter- 
brochen, wogegen die untere Kante in der Mitte von einer etwas nach unten gekrümmten, 
in einer Spitze auslaufenden Schlußverzierung zusammengehalten wird. 
Der innere Raum der Rückseitc zeigt zunächst im Mittelpuncte das von einem Muschel- 
kranze umgebene Landeswappen. An der linken Seite desselben ist auf einer größern Muschel 
mit weißer Lapidarschrift das Wort 
„ zZEHN 
und eben so an der rechten Seite das abgekürzte Wort 
THRR. 
angebracht. 
Jede dieser Muscheln ist auf einem runden Ringe mit ausgezacktem und auf einem 
ovalen dergleichen mit glattem Rande aufgelegt. 
An den sichtbaren vier Ausschnitten der ausgezackten beiden Ringe sind auf lichten 
Schildern in sehr kleinen Fracturbuchstaben die Worte 
K##n#str. SdEeOS. CASScGENBÖf1ec. 
zu lesen. 
—.—— 
  
Letzte Absendung: am 14ten October 1842.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.