Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

  
  
Abgabensätze Für 
3- — 
iri nach dem 14-Thalerfuß nach dem ara 
6 . a er] (mit der Eintheilung wird vergütet 
Benennung der Gegenstände. Ver des Thalers 244 Guldenfug, vum Genne 
in 30stel), , . 
No zollung. beim beim Bruttogewicht: 
· Eingang. Ausgang. Eingang.Ausgang. 
Rthlr. Nar. LRthlr. Nar. Il. Xr. Il. I Xr. P fu nd. 
k) Pott= (Waid-) Asche, Weinstei4 Centr.! 74 261 
1) Mineralwasser in Flaschen oder Krü- 
gen 1 Centr. 7 264 . 
m) Salpeter, gereinigter und ungereinig- 
ter, auch salpetersaures NatronCentr. 5 171 . 
23 in Kisten. 
n) Salzsäure und Schwefelsäaure Cent..100 . 12 1. 
1 rben. 
  
0) Schwefel. . . . . . . . . ... 1 Cent! 8 J. 
p) Terpentin und Terpentinöl (Kienöl)1 Centr. 1 0 . 354. 
Anmerk. Die allgemeine Eingangsabgabe 
tragen: 
1) rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier- 
und Pflanzenreichs zum Gewerbe= und 
Medicinalgebrauche, die nicht besonders 
höher oder niedriger besteuert sind, ins- 
besondere auch anderswo nicht genannte, 
außer-europdische Tischlerhölzer; 
2) ungereinigtes schwefelsaures Natron. 
6Eisen und Stahl: 
a) Roheisen aller Art; altes Brucheisen, 
Eisenfeile, Hammerschlag . . . . .. 1Centr. frei. . . 73frei. . . 
Anmerk. An den Zollgrenzen der Preußi- 
schen westlichen Provinzen, desgleichen von 
Bayern, Württemberg, Baden, Kurhessen 
und Luxremburg ist Roheisen auch beim Aus- 
gange frei. 
b) Geschmiedetes Eisen in Stäben, des- 
gleichen Luppeneisen, Eisenbahnschienen, 
auch Roh= und Cementstahl, Guß= und 
raffinirter Stal 1 Cent.1l 1l45 . 
Anmerk. Von Rohstahl, seewaͤrts von der 
Russischen Grenze bis zur Weichselmuͤndung 
einschließlich eingehend, wird nur die allge— 
meine Eingangsabgabe erhoben. 
) Alles geschmiedete Eisen, welches zu 
feinen Sorten verarbeitet, desgleichen 
Eisen, welches zu groben Bestandtheilen 
— 
S 
K 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1842. 26
	        
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