Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

( 148) 
  
  
  
Abgabensätze Für 
- ara 
Maaß nach dem 14-Thalerfuß nach dem T 
· « stab der (mit der Eintheilung « wird vergütet 
Benennung der Gegenstände. Ver- des Thalers 241-Guldenfaß, vom Centner 
- in Zostel), ... 
N zollung. beim beim Bruttogewicht: 
“ Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. 
Rthlr.] Ngr. hle.Nar.. . Pfund. 
Gerste. . . . . . . . ... 1 dito. . .. . . 
HaferundHeidekorn....1dit0..THI-..... 
Anmerk. 3. Hafer in Quantitaͤten unter 8 
Saͤchs. Metzen, oder unter einem Preußischen 
Scheffel, oder beziehungsweise unter 2 Bayeri- 
schen Metzen und andere Getreidefruͤchte unter 4 
Scchs. Metzen, oder unter einem halben Preußi- 
schen Scheffel, oder unter 1 Bayer. Metzen frei. 
b) Sämereien und Beeren: 
1. Anis und Kümmel 1 Centr.. . 145 . 
2. Oelsaat, als: Hanfsaat, Leinsaat und 
Leindotter oder Doder, Mohnsaamen, 
Raps, Rübesat 1 Cent# 4 
3. Kleesaat und alle nicht namentlich im 
Tarif genannten Sämereien; inglei- 
chen Wachholderbeeren 1 Centr.5 
Anmerk. Ein halber Scchsischer oder ein Preus- 
sischer Scheffel Kleesaat wird mit Einschluß des 
Sackes zu 89 Pfund, ein Bayer. Scheffel desgl. 
zu 360 Pf. gerechnet. 
10|Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr) Centt1441118 145 
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1 
Centner veranschlagt 
71 Scchsische 
51 Preußische 
63 Altbayerische Kubikfuß. 
oder 
44 Rheinbayerische 
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, un- 
geschliffenes; ingleichen Fenster= und Ta- 
felglas ohne Unterschied der FarbeCentr.39, s-- 5 
Anmerk. Vorgedachtes Hohlglas nur mit abge- n 
schliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern 1 Centr. 15 " 7 
) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, # 
geschnittenes, in Formen gemustertes wei- 
ßes Glas; auch Behänge zu Kronleuch- 
tern von Glas, Glasknöpfe, Glasperlen 
· ·« 23 in Faͤssern u. Kisten. 
und Glasschmelz . .. .. . ... 1 Centr. 6 . .1030. . Ilin Kzgm 
  
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23 in Faͤssern u. Kisten. 
13 in Korb. u. Gestellen. 
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