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Abgabensätze Für
Maaß—- nach dem 14-Thalerfuß — Tara
* stab der .. nach dem .
Benennung der Gegenstände. (mit der Eintheilung wird vergütet
Ver- des Thalers 241-Guldenfaß,
er n za ) vom Centner
No. zollung. beim beim Bruttogewicht:
Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang.
Rthir. Nor. Lthir. ! Nar. R JI. xr. Pfund.
1! —
erne Hängeuhren, ganz feine Holzflech—
g hren, g öô 5 zfl 4 20 in Fädssern u. Kisten.
terarbeit, auch Blei= und Rothstifte! Centr. 10 . .1730 . « im in Korben.
8) Gepolsterte Meubles, wie grobe Satt- 9 in Ballen.
lerwaaren.
h) Grobe Böttcherwaaren, gebrauchte,
ohne eiserne Reisen 1 Centl . 1
Anmerk. zu e) und h): Grobe, vohe, ungefärb-
te Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und blos
gehobelte Holzwagren und Wagnerarbeiten,
grobe Maschinen von Holz, grobe Korbflech-
terwaaren, auch gebrauchte grobe Boöttcher-
waaren mit eisernen Reifen tragen die all-
gemeine Eingangsabgabe.
13| Hopfenn CGeut.15 224 .
14 Instrumente, astronomische, chirurgische,
mathematische, mechanische, musikalische,
optische, physikalische, ohne Rücksicht
auf die Materialien, aus denen sie ge- 1 «
fertigtsind............ 1Centr.6..,1030», 23 ::JIZ;: Umw-
15Kalender,
a) die für's Inland bestimmt sind, wer—
den nach den, der Stempelabgabe hal—
ber gegebenen besondern Vorschriften
behandelt;
b) die durchgeführt werden, tragen die
Abgabe von einem halben Thaler oder
521 Kreuzer für den Centner. Der Wie-
derausgang muß nachgewiesen werden. Säs.
. oder
16 Kalk und Gips, gebrannter 5% . 51. . . 17316 . .
Anmerk. 1. Kalk und Gips konnen, insofern Scheffel
sie als Düngematerial benutzt werden, auf1 STne,
besondere Erlaubnißscheine frei eingehen.
Anmerk. 2. An der Sacchsischen Grenze bei
Zittau kann Kalk gegen die Hälfte des tarif-
mäßigen Satzes eingelassen werden.
171Karden oder Weberdisteln .. ... 1 Eenn. frei.,. 5 frei 17