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Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs einer für den Amtsbezirk Grüllenburg und
die Ortschaften des Plauenschen Grundes, einschließlich der Städte Tharandt
und Wilsdruf, zu errichtenden Sparcassenanstalt.
Wan, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen rc. 2c. 2c.
thun hiermit kund, daß Wir auf den durch Unsere Ministerien der Justiz und des Innern
Uns geschehenen Vortrag die von dem Kesselsdorfer landwirthschaftlichen Vereine beabsich-
tigte Errichtung einer für den Amtsbezirk Grüllenburg und die Ortschaften des Plauenschen
Grundes und der Umgegend, einschließlich der Städte Tharandt und Wilsdruf, bestimmten,
auf Gegenseitigkeit begründeten Sparcassenanstalt genehmigt und dem für selbige beim Ju-
stizamte Grüllenburg entworfenen, hier beigehefteten Regulative die nachgesuchte Bestätig-
ung ertheilt haben, indem Wir zugleich anordnen, daß dem Inhalte dieses Regulativs in
allen Puncten auf das Genaueste nachgegangen werde.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deeret
ausgefertigt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedruckt
worden.
Dresden, am 1sten December 1842.
Friedrich August.
J. Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
20. 2.
35. Wenn einem Einleger das Einlegebuch verloren gehen oder abhanden kommen Verfahren bei
sollte, so hat er die Localcassenverwaltung, von welcher dasselbe ausgestellt worden, sofort E*
davon in Kenntniß zu setzen. tungs= oder
Dieselbe wird sodann, dafern nicht etwa die völlige Rückzahlung der Einlage bereits er-Einlegebüchern.
folgt sein sollte, den Verlust dieses Einlegebuchs, unter Bemerkung der Nummer desselben
und des Namens, auf welchen dasselbe gestellt gewesen, gegen Erstattung der dadurch ver-
ursachten Kosten, öffentlich bekannt machen und den etwaigen Inhaber auffordern, seine An-
sprüche, wenn er dergleichen an das Buch mit Bestande Rechtens zu haben vermeine, bei
Verlust derselben, binnen 3 Monaten, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bei ihr
anzuzeigen. Während dieser Zeit wird selbige mit Zahlung an Capital und Zinsen anstehen.