Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

(14) 
  
  
  
  
  
a. b. c. d. e. s. g. 
Fortlaufende Amtsbezirkk Benennung Vor= und Zuname des Hanvels- Betrag Anmerkungen. 
Nummer der und Sitz des der Jnbabers oder der öf- und der Gewerbe- 
stimmberech= Geschäfts.Geschäfts- fentlich angezeigten Fabrikzweig. steuer auf das 
tigten Ge- firma. Theilbaber des Jahr 18 
schäfte. Geschäfts. 
l. Handelsgeschäfte: 
2c. W. 
II. Fabrikgeschäfte: 
a) Classe A, § 6 des Gewerbesteuergesetzes. 
2c. 2. 
0) Classe B, § 6 des Gewerbesteuergesetzes. 
220. 2c. 
Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. 
  
  
  
Der Zuname ist voraus 
zu setzen. 
Die Namen der Theil- 
haber des Geschäfts sind 
nur inseweit anzugeben, 
als sie actenkundig, oder 
sonst notorisch sind. 
  
  
Ist bei den 
Handelsgeschäf- 
ten los nach dem 
Gegenstande des 
Geschäfts anzu- 
geben, z. B. Colo- 
nialwaaren, Ma- 
mufacturmgaren, 
oder auch mit sub— 
jectiver Bezeich— 
nung, z. B. Ban- 
quier, Spediteur, 
Apotheker, Ge- 
treidehändler 2c. 
  
In dieser Spalte find 
z. B. die etwa von der 
Abschäßungsbehörde 
gestellten Anträge auf 
  
Herabsetzung des Ge- 
werhbesteuerbeitrags 
einzelner Geschäfte, 
soder Reclamationen 
letzterer gegen zu hohe 
Besteuerung, ingleichen 
die im Laufe des Jah— 
res neu begründeten 
Handels= oder Fabrik- 
geschäfte anzumerken. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.