Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

h. 
Betrag 
der Gewerbesteuer 
im Jahre 18.. 
(17 
i. 
Obrigkeitliche Angabe der gesetzlichen Ursachen 
der etwa ermangelnden Stimmberechtigung als 
Urwähler, oder des Mangels persönlicher 
Befähigung zum Wahlmann oder 
Abgeordneten. 
) 
k. 
Obrigkeitliche Anga- 
be, ob die § 10 sube 
der Ausführungsver- 
ordnung vorgeschrie- 
bene Erklärung er- 
fordert u. erfolgt sei. 
J. 
Besondere Bemerkungen 
  
a) 
der Obrigkeit. 
b) 
des Wahlcommissars 
oder des Delegirten. 
. 
  
stand. 
2 
stand. 
  
  
  
  
 
	        
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