Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

4.) Verordnung, 
die Beschleunigung künftiger Landtagswahlen betreffend; 
vom 4ten Januar 1842. 
D. Wahrnehmung der bisher, besonders aber bei den letzten Landtagswahlen, großen- 
theils Statt gefundenen Verzögerung des Wahlgeschäftes macht es nöthig, zu künftiger bes- 
serer Förderung desselben geeignete Vorkehrung zu treffen, es wird daher deshalb Folgendes 
hiermit verordnet: 
A. Die Wahlen der Rittergutsbesitzer betreffend. 
# 1. Alsbald nach erfolgter Anordnung der Wahl werden den Kreisvorsitzenden und 
dem Oberlausitzer Landesältesten oder deren Stellvertretern über die, in der Zwischenzeit hin- 
sichtlich der Rittergüter des betreffenden Landestheils eingetretenen, Besitzveränderungen und 
neuen Beleihungen die erforderlichen Nachweisungen zugehen. 
##2. Dieselben werden sich hierauf beeilen, die auf die Stimmberechtigung und Wähl- 
barkeit der Besitzer Bezug habenden persönlichen Verhältnisse zu constatiren und in dessen 
Verfolg die Anfertigung und Einreichung der § 34 des Wahlgesetzes erwähnten Listen zu 
bewirken. 
# 3. Damit sie auch von dem Kenntniß erlangen, was sich nach Befinden aus ge- 
richtlichen Verhandlungen über Hindernisse der Stimmberechtigung und Wählbarkeit ergiebt, 
so werden die betreffenden Gerichtsstellen hierdurch angewiesen, von den bei ihnen in dieser 
Beziehung vorgekommenen Umständen dem Kreisvorsitzenden und beziehendlich dem Landes- 
dltesten, oder deren Stellvertretern, binnen längstens vierzehn Tagen von erfolgter Publi- 
cation der Anordnung zur Landtagswahl, bei Vermeidung von fünf Thalern Strafe, Mit- 
theilung zu machen. 
§ 4. Hätte von den Vorsitzenden die Einreichung der Liste an die Kreisdirection bin- 
nen sechs Wochen nach deshalb erhaltener Veranlassung nicht bewirkt werden können, so 
haben sie mit Ablauf dieser Zeit von den Anstandsursachen der Kreisdirection Anzeige zu 
machen. 
5. Nach Zurückempfang der genehmigten Listen werden sie auf die baldthunlichste 
Anberaumung des Wahlconvents Bedacht nehmen und jedenfalls binnen der nächsten vier 
Wochen über den Stand der Sache Bericht zur Kreisdirection erstatten. 
4 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.