Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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d) die Verbindungsarten der Hölzer mit ihren Hirn= und Aderseiten und deren Dar- 
stellung, wie z. B. das Verkämmen, Verblatten, Versetzen, Verzapfen, Verdübeln, 
Verzahnen rc.; 
e) die Ausführung und Anwendung dieser Verbindungsarten bei regulären und irre- 
gulären Balkenlagen, das Vertrumpfen, Verschwellen, Verschiften, die Bearbeitung 
von einfachen und doppelten Trägern und Unterzügen; 
f) die Construction eines liegenden Bohlen= und Balkenrostes, desgleichen eines Pfahl- 
vrostes, einer Spündwand r2c. und deren Widerstandsfähigkeit; 
8) Bau, Einrichtung, Aufstellung und Anwendung der verschiedenen Rammen und 
ihrer Wirkungen; 
h) Einrichtung und Benutzung der verschiedenen einfachsten Maschinen und Hülfsmittel 
zur Ausschöpfung des Wassers bei Grundbauen und zu der oft nöthigen Versicherung 
der Grundgrabenufer gegen ein Zusammenstürzen; 
i) Herstellung hölzerner Gebäude, in Absicht auf die dabei vorkommenden verschiedenen 
Constructionen der Umfassungs-, Mittel= und Scheidewände, der Decken, Fuß- 
böden 2c.; . 
k) wie hölzerne Treppen, einfache und zusammengesetzte Dachverbände, als z. B. Haͤng— 
und Sprengwerke, ferner Glockenstühle, Thürme 2c. zu construiren und auszuführen 
sind? 
1) Wo in den Gegenden der künftigen Wirksamkeit des Eraminanden öfters Wasserbaue 
vorkommen, ist derselbe um die Construction von Erdankern, Fang= und Wehrdäm- 
men, Grippen 2c. zu befragen; 
m) die Ausführung und Benutzung feststehender und schwebender Gerüste, Vorrichtungen 
für den Transport und das Versetzen großer Baustücken, sowie die Hebezeuge und de- 
ren Anwendung überhaupt; 
n)Construction und Bau der am häufigsten vorkommenden hölzernen Brücken; 
0) wie nöthige Reparaturen bei abgefaulten Balkenköpfen, Brückenjochen 2c. das Unter- 
ziehen alter Gebäude mit neuen Schwellen, die Absteifungen alter massiver Gebäude 
bei theilweiser Veränderung oder Erneuerung des Grund= oder Oberbaues derselben, aus- 
zuführen sind? 
ßpp) die bei einem Bau in Absicht auf die nöthige Feuersicherheit zu beobachtenden Vor- 
schriften; 
) die Hülfsmittel zur Verhütung und Vertilgung des Hausschwammes; 
) Fragen über Fälle, wo die Zimmerarbeiten mit den Mauerarbeiten collidiren. 
Die Eraminanten haben daher die den Prüfungscandidaten vorzulegenden Fragen aus 
dem Kreise dieser Gegenstände zu wählen, ohne daß sie jevoch die letztern jedesmal vollstäu-
	        
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