Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

  
Tag. Seite. Paragr. 
E. 
Ehe — wolche geseßliche Vorschriften zu beobachten sind, wenn Koͤniglich Baye- 
rische Staatsangehörige selbige in hiesigen Landen mit Inlände- 
rinnen schließen wollen 3 Jan. 3 fg. 
Eibenstock — Aufschub der Vorhate und Niederjagd' im dasigen 2 
für das Jahr 1842 5 UAug. 94 
Einstandsgelder — Freilassung der darüber auẽgeftelen 22 vom 
Quittungsstempel . 7 April 73 
Einwohnerverzeichnisse — deren Anfertigung zum Behuf der Revision · 
der Gewerbe= und Personalsteuerbeiträge für das Jahr 1843 15 Nov. 202 
Eisenbahn, Sachsisch-Bayerische, — deren Linee 23 März 63 
Eisenbahnen — den Beitritt des Herzogthums Sachsen- Altenburg, sowie 
einige nachträgliche Bestimmungen zu der Uebereinkunft wegen 
Erleichterung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen vermittelst - 
derselben betr. 13 Sept. 107 fg. I-III 
Ereignisse, außerordentliche, — Erläuterung der darauf bezüglichen Verord- 
nung vom Agten Februar 1839 14 Juni 82 fg. 
F. 
Fabrikwesen — die Wahl der Vertreter dafuͤr betr., s. Handel und Fabrik= 
wesen. 
Fälschungen des Metall= und Papiergeldes — Ergreifung von Maaßregeln 
gegen das Ueberhandnehmen derselbbern 2 Juni 79 fg. 1—6 
Feuerlöschgeräthe, durch Gebrauch bei einem Brande beschädigte, — wer 
die desfallsigen Schädenanschläge zu fertigen hbat. . 26 Aug. 100 7 
Feuerversicherungsgesellschaft deutscher Landwirthe in Greußen — 
das Erloͤschen der derselben zur Annahme hierlandischer Versiche- 
rungen ertheilten Concession betr. 7 April 74 
Feuerversi cherungsgesellschaft unter dem Ramen: Royl krehange 
Assurance Association in London — das Erlöschen der derselben 
in hiesigen Landen ertheilren Concession betr. 30 April 75 
Fleisch von Viehstücken, welche wegen Futtermangels eeschlachte werden * 
sen — das Verpfunden desselben betr. . * Aug. 95 fg. 1—7 
2 Sept. 105 fg. 1—5 
Freizügigkeit — Uebereinkunft hierüber mit dem Königreiche Belgien 15 März 59 fg. 
— — Uebereinkunft hierüber mit dem Königreiche beider Sicilien 29 Juni 85 fg. 
Frist, zu Ueberweisung von Abloͤsungsrenten an die Landrentenbank von Seiten 
der Verpflichteten festgesetzte, — deren Verlaͤngerung .. 22 Dec. 212 
G. 
Gebäude, veränderte oder neu aufgeführte, — wie bei Versicherung derselben 
in der alterbländischen Brandversicherungsanstalt zu verfahren ist 26 Aug. 98 fg. 4 
Gemeinden in der Oberlausitz — deren Verpflichtung zu Aufbringung des 
fuͤr ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes 12 Juli 88 fg. 1—6 
Generalinstruction für die Amtshauptleute, revidirtte . 27Sept.177fg.u.202 
2 
1842. 
  
  
 
	        
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