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Competenzzweifel, zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden obwalten=
de., — Besichtigung zu 07 des Gesetßes vom 13ten Juni 1840
über die Organisation der Behörde für Eutscheidung in letzter In-
stanz daruͤber
Concurs — wem die Einlösung eines bei dem Dresdner Leihhause versehten
Pfandes obliegt, wenn dessen Eigenthuͤmer in selbigen verfallen ist
— inwiefern waͤhrend dessen Dauer der Schuldarrest wider den
Gemeinschuldner nicht zu verfügen istt.. . .....
Vorzugerecht der rückständigen Abgaben darnrnn
zum Vermögen eines Grurgstücksbesitzers eröffneter, — welche
Wirkungen selbiger auf die Vormerkungen im Grund= und Hy-
pothekenbuche außert .
inwieweit Verzugszinsen, Zinfen, rückständige knInnchebäbrasg
und Leibrenten darin ein Vorzugsrecht genießen ...
Vorzugsrecht der hopothekarischen Gläubiger darn
Grundstuͤcks einzuleiten ist. .
zumVermogcnemevBeftzerv von Immobilien eröffnetera —
was desfalls das Concursgericht zu beobachten hat
wem die Einlösung eines bei dem Leihhause zu Glauchau verseß-
ten Pfandes obliegt, wenn dessen Eigenthümer in solchen verfal-
len ist. . . .
Confessionsänderungen —- welche Norm bei Anlegung von Acten oder
Buͤchern hieruͤber zu beobachten ist ........
Consensbücher — deren Aufbewahrung
Consolidation, bei hypothekarischen Forderungen vortomnnende, — was
desfalls festgesett ist.
Correctionärs, in hiesige Srrafanstalten abgelieferte, —- Mitgabe der auf
deren Heimathsverhaͤltnisse bezuͤglichen Legitimationsurkunden
Criminalcasse des Landkreises der Oberlausitz — kuͤnftige Echebung der
Beiträge zu selbigger . . ,
— — — wem die Einbringung dieser Beiträge obliegt ..«»..
D.
Darlehne, welche in das Grund= und Hypothekenbuch eingetragen worden
sind, bevor deren Auszahlung an den Schuldner erfolgt war —
von welchen Einreden der Schuldner Gebrauch machen kann
Dienste — inwiefern deren Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch
nicht gestattet ist .
Dismembration von Guͤtern und Grundstuͤcken
der Repartirung der Grundsteuern zu verfahren ist
wie dabei ruͤckfichtlich
— —
— wer hierzu die erforderliche Einwilligung zu e ertheilen hat.
— inwieweit selbige statthaft ist
Dresden, Taubstummenanstal), — inwieweit Gemeinden zu Verpflegungsbei-
trägen für darin aufgenommene arme Zöglinge verbunden sind
welches Verfahren nach gerichtlicher Zwangsversteigerung eines
Hohe des Verpflegungsaufwandes darin überhaur
Tag.
13 Juli
8 Aug.
26 Aug.
23 Febr.
9 Sept.
26 Oct.
4 Nov.
6 Nov.
21 Febr.
6 Nov.
6 Nor.
Mai
2 Nov.
15 Dec.
6 Nov.
6 Nov.
9 Sept.
26 Oct.
6 Nov.
30 Nov.
Seite.
101
153
188
200
204
208
211
217
205
192
101
154
201 fg.
255, 258
10 fg.
11 fg.
27
Paragrap).
119—121
77
15
18 u. 19
7, 8 u. 9
56—59
1—3
1—4