Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

(XI) 
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Competenzzweifel, zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden obwalten= 
de., — Besichtigung zu 07 des Gesetßes vom 13ten Juni 1840 
über die Organisation der Behörde für Eutscheidung in letzter In- 
stanz daruͤber 
Concurs — wem die Einlösung eines bei dem Dresdner Leihhause versehten 
Pfandes obliegt, wenn dessen Eigenthuͤmer in selbigen verfallen ist 
— inwiefern waͤhrend dessen Dauer der Schuldarrest wider den 
Gemeinschuldner nicht zu verfügen istt.. . ..... 
Vorzugerecht der rückständigen Abgaben darnrnn 
zum Vermögen eines Grurgstücksbesitzers eröffneter, — welche 
Wirkungen selbiger auf die Vormerkungen im Grund= und Hy- 
pothekenbuche außert . 
inwieweit Verzugszinsen, Zinfen, rückständige knInnchebäbrasg 
und Leibrenten darin ein Vorzugsrecht genießen ... 
Vorzugsrecht der hopothekarischen Gläubiger darn 
Grundstuͤcks einzuleiten ist. . 
zumVermogcnemevBeftzerv von Immobilien eröffnetera — 
was desfalls das Concursgericht zu beobachten hat 
wem die Einlösung eines bei dem Leihhause zu Glauchau verseß- 
ten Pfandes obliegt, wenn dessen Eigenthümer in solchen verfal- 
len ist. . . . 
Confessionsänderungen —- welche Norm bei Anlegung von Acten oder 
Buͤchern hieruͤber zu beobachten ist ........ 
Consensbücher — deren Aufbewahrung 
Consolidation, bei hypothekarischen Forderungen vortomnnende, — was 
desfalls festgesett ist. 
Correctionärs, in hiesige Srrafanstalten abgelieferte, —- Mitgabe der auf 
deren Heimathsverhaͤltnisse bezuͤglichen Legitimationsurkunden 
Criminalcasse des Landkreises der Oberlausitz — kuͤnftige Echebung der 
Beiträge zu selbigger . . , 
— — — wem die Einbringung dieser Beiträge obliegt ..«».. 
D. 
Darlehne, welche in das Grund= und Hypothekenbuch eingetragen worden 
sind, bevor deren Auszahlung an den Schuldner erfolgt war — 
von welchen Einreden der Schuldner Gebrauch machen kann 
Dienste — inwiefern deren Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch 
nicht gestattet ist . 
Dismembration von Guͤtern und Grundstuͤcken 
der Repartirung der Grundsteuern zu verfahren ist 
  
wie dabei ruͤckfichtlich 
— — 
— wer hierzu die erforderliche Einwilligung zu e ertheilen hat. 
— inwieweit selbige statthaft ist 
Dresden, Taubstummenanstal), — inwieweit Gemeinden zu Verpflegungsbei- 
trägen für darin aufgenommene arme Zöglinge verbunden sind 
welches Verfahren nach gerichtlicher Zwangsversteigerung eines 
  
  
Hohe des Verpflegungsaufwandes darin überhaur 
Tag. 
13 Juli 
8 Aug. 
26 Aug. 
23 Febr. 
9 Sept. 
26 Oct. 
4 Nov. 
6 Nov. 
21 Febr. 
6 Nov. 
6 Nor. 
Mai 
2 Nov. 
15 Dec. 
6 Nov. 
6 Nov. 
9 Sept. 
26 Oct. 
6 Nov. 
30 Nov. 
  
Seite. 
101 
153 
188 
200 
204 
208 
211 
217 
205 
192 
101 
154 
201 fg. 
255, 258 
10 fg. 
11 fg. 
27 
  
Paragrap). 
119—121 
77 
15 
18 u. 19 
7, 8 u. 9 
56—59 
1—3 
1—4
	        
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