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Was die sonst noch von der Ständeversammlung beschlossenen Anträge anlangt, so be-
halten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erforder-
liche darauf zu verfügen.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan
und haben, zu Urkund alles dessen, gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt
aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen
Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 2 1sten August 1843.
Friedrich August.
Bernhard von Lindenau.
Julius Traugott Jakob von Koenneritz.
Heinrich Anton von Zeschau.
Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf.
Gustav von Jostitz-Wallwitz.
Karl August Wilhelm Eduard von Wietersheim.
—W 39.) Bekanntmachung,
den Aufschub der Niederjagd in den Fluren der nachgenannten Orte des
Leipziger Kreisdirectionsbezirks betreffend;
vom 21sten August 1843.
In Gemäßheit des von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen durch Ver-
ordnung vom 27 sten Mai d. J. ertheilten allgemeinen Auftrags und nach Maaßgabe der
eingegangenen Anzeigen hat die Königliche Kreisdirection beschlossen, den auf den Tag Egidi
festgesetzten Anfang der Niederjagd in den Fluren der durch Hagelschlag betroffenen Orte:
Kreutnitz, Zöpen, Treppendorf, Trachenau, Großpötzschau, Kleinpötzschau, Muckern,
Neumuckershausen, Kieritzsch, Droßdorf, Piegel, Leipen, Pödelwitz, Groß= und
Kleinstolpen, Brösen und Kleinwischstauden
bis zum 25 sten September d. J.
aufzuschieben.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten.
Leipzig, den 2 1sten August 1843.
Königlich Sächsische Kreisdirection.
Dr. von Falkenstein.
Friedrich.
Letzte Absendung: am 2ten September 1843.