Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XVI ) 
Anlage A. 
Muster eines Schiffs-Patentes. 
Schiffs-Patent. 
Scegelschis- N 7? " . 
DaskemN.«.z«v.zugehörigeåDszlszszkHEFT-IMME- 
mit der Nummer versehen und unter solcher im hiesigen Schiffsverzeichniß ein- 
getragen, voan. . . Tragfähigkeit, und im Jahre . . neu 
gebaut, ist von dazu besiellten und verpflichteten Sachverständigen in allen seinen Theilen 
und Zubehörungen sorgfältig geprüft und zur Schifffahrt auf der Elbe vollkommen gut 
und tüchtig befunden worden. 
Auf Grund dieses technischen Zeugnisses ist daher dem Eigenthümer gedachten Fahr— 
zeuges gestattet worden, das letztere zum Elbschifffahrtsbetriebe so lange benutzen zu dürfen, 
als es sich in erwähntem gutem Zustande befindet und darin erhalten wird. 
Urkundlich ist hierüber gegenwärtiges Schiffs-Patent unter amtlicher Vollziehung und 
Befiegelung ausgefertigt worden. 
den 
(VTame der Eehörde./ 
(Uatersetn 7., 
  
Anlage B. 
Muster eines Schiffer-Patentes zur Führung von Schiffen. 
Schiffer-Patent. 
Vorzeiger dieses 
W. J. 
&us 2 
hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Betriebe der Elbschifffahrt mit 
Scegelschissen 
., . ,d . 
Dampybctn !½ dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur 
„ r — Segel- r--t-. . 
F i , 
Führung jedes auf der Elbe fahrenden Dampr- St#es unter heutigem Tage 
unbedenklich ertheilt worden ist. 
1844.— #
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.