Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

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Allodialeigenschaft einzelner Zubehörungen von Lebngütern — ist im 
Grund= und Hypothekenbuche nicht zu bemerken 
Amtshauptleute — inwiefern selbigen eine eigene Cognition in Justizsachen 
auf angebrachte Beschwerden oder sonst nicht gestattet ist 
Armenordnung vom ##sten October 1840 — Erledigung e einiger Zweifel 
über die Competenz der Justiz= und Verwaltungsbehörden in Bezie- 
hung auf §5 127 derselben - 
Aufforderungen, schriftliche, von den Grund= und Hpothekenbehörden 
nach § 231 des Gesetzes vom 6ten November 1843 zu crlassende, 
— welche Form dabei beobachtet werden soll. 
Augsburgische Confession — Aufrechthattung der darauf gegründeten 
Kirche 
Ausländer — welche Behörden zu Ausstellung neuer Reisepässe an selbige 
autorisirt worden sind 
— in hiesigen Landen einen steuerpflichtigen Erwerbszweig betreibende, — 
inwiefern sie zur Entrichtung der Gewerbe= und Personalsteuer ver- 
bunden sind . 
Auslosung,denthchter, Actuar und Gerichispersonen für die in Prioat- 
wohnungen zu vollziehenden Jurisdictionshandlungen zu gewährende, 
— Erlediqung eines Zweifels der revidirten Tarordnung vom 26sten 
November 1840 hierüber . 
B. 
Bank zu Leipzig —. Nachtrag zu den Statuten derselben, s. Leipziger Bank. 
Bauverständigc, bei der alterbländischen Immobiliar-Brandversicherungs- 
anstalt angestellte, — welche Veränderungen bei selbigen stattgefunden 
haben . .. 
Bayersch- Si#chsische Eisenbahn — deren Tract nach der Bayerschen 
Grenze zu von Leubniß aus . . 
deren fernere Richtungslinie .. ....... 
Belgien, Koͤnigreich, — Abschluß eines Handels- und Schifffahrtsvertrags 
zwischen selbigem und den Staaten des deutschen Zollvereins 
— — Vorschriften uber Ausführung des oberwähnten Vertrags 
Belgische Handelsreisende — nach welchen Säßen selbige die Gewerbe= 
steuer in hiesigen Landen zu entrichten hoben 
Bergreservat, sogenanntes, auf einem Grundstucke haftendes, — Modali- 
tät der Eintragung desselben in das Grund= und Hypothekenbuch 
Bergwerksgebäude, ungangbar gewordene, — ob und welche Bemerkung 
rücksichtlich des darauf haftenden Bergreservats im Grund= und Hy- 
pothekenbuche aufzunehmen ist . 
Beschwerden, bei Amtshauptleuten in Justizsachen angebrachte, — inwie- 
fern letzteren eine eigne Cognition darüber nicht zusteht . 
Bettelei, qualificirte, — in welchen Faͤllen die Competenz der Justiz- und 
Verwaltungsbehörden bei deren Bestrafung eintritt . 
Bezirksthierarzt fuͤr den Umfang der Schoͤnburgischen Receßherrschaften 
— dessen erfolgte Anstellung durch das dasige Fürstiche und Gräf- 
liche Gesammthaus 
  
— — 
  
— 
Tag. 
26 Maͤrz 
22 Maͤrz 
6 Nor. 
8 Juli 
17 Juli 
19 Juli 
15 März 
24 Dec. 
14 Nov. 
28 Aug. 
28 März 
23 Mai 
9 Jan. 
6 März 
22 März 
3 Juli 
3 Juli 
22 März 
6 Nov. 
1 März 
  
Seite. 
61 fg. 
263 fg. 
87 fg. 
316 
411 fg. 
1 g. 
49 fg. 
63 
86 fg. 
86 fg. 
61 g. 
263 fg. 
59 
  
Paragraph. · 
17 
1— 16
	        
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