Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(XIL) 
  
Caution, von Kirchvätern zu Sicherung des Kirchenvermögens zu bestel— 
lende, — Modalität der Bestellung derselben — wer die desfalls er- 
wachsenen Kosten zu tragen hbat 
Chemniß-Riesaer Eisenbahn — Eintritt der Wirkfamkeit des Gesetzes 
vom 10ten August 1837 in Bezug auf selbige 
deren Richtungslinie 
— — — 
Chemnitz-Riesaer Eisenbahngesellschaft — deren Concessionirung 
und Bestäticgung der für dieselbe entworfenen Statuten 
Bedingungen der verliehenen Concession . 
welche Entschaͤdigung von selbiger fuͤr den Ausfall in den Einkuͤnften 
des Postregals zu leisten ist 
deren Obliegenheit zum Transporte von Militärpersonen und Militär= 
effecten auf der Bahn 
ob und inwieweit selbige auf Ersaß für Kriegsbeschädigungen und De- 
molirungen an der Bahn Auspruch machen kann 
ist der Vernehmung mit Gewerbesteuer unterworfen 
Statuten für selbige 
deren Gerichtsstand . 
Competenz der Justiz= und Verwaltungsbehörden in welchen Fällen sel- 
bige bei Bestrafung der qualificirten Bettelei eintritt 
Confession, Augsburgische, — Aufrechthaltung der darauf gegründeten Kirche 
–—. 
–– 
— 
Convention mit der Fürstlich Reußischen Regierung älterer Linie über die 
Leistung gegenseitiger Rechtshülfe 
Creditverein, ritterschaftlicher, erbländischer, — wie die Einträge von For— 
derungen desselben in die Grund= und Hypothekenbücher beschaffen 
sein solen . .. . .... . 
Criminalsachen — in welchen Fällen der Untersuchungsrichter zu Abfas- 
sung des ersten Erkenntnisses auch dann befugt ist, wenn wegen eines 
Vergehens auf dreimonatliche Gefängnißstrafe oder neben dieser auf 
Geldstrafe erkannt werden kann 
D. 
Dampfschiffe, auf der Elbe fahrende, — welche wolßeiche Vorschriften 
deren Führer zu beobachten haben . 
Diebstähle, auf Elbschiffen verübte, — Verpflichtung des Schiffsführers 
zur sofortigen Anzeige derselben .. 
Dienstbarkeiten, s. Frohnen und Dienstbarkeiten. 
Dividenden, von Actien der Loͤbau-Zittauer und Chemnitz-Riesaer Eisen— 
bahngesellschaft gefällige und nicht cthobene · — Verjaͤhrungsfrist fuͤr 
deren Verfallzeit. 
Dividendenscheine, zu Actien der Löbau-Zittauer und Cheimniß-Riesaer 
Eisenbahngesellschaft gehörige, verloren gegangenc 2c. — deren Ver- 
jahrung und Mortifscation · 
Tag. 
13 Febr. 
28 
29 
28 
1 Juli 
März 
April 
Mai 
Oct. 
April 
- 
# I# 
6 Norv. 
17 Juli 
19 Juli 
27 
Oct. 
30 April 
13 März 
6 Febr. 
6 Febr. 
Jan. 
Juni 
7 April 
Juli 
Jan. 
Juni 
7 April 
  
1 Juli 
  
  
Seite. 
37 
67 fg. 
69 
81 
193 fg. 
145 fg. 
146 
148, 153 fg. 
148 fg. 
151 
155 fg. 
156 
263 fg. 
97 fg. 
246 
76 
64 sg. 
39 fg. 
125 
159 fg. 
126 
160 fg. 
  
  
Paragraph. 
1 —30 
25 
28 
28 
34 
34
	        
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