(XIV. )
Beschwerden anzubringen sind — Strafen wegen tumultuarischer Ver-
einigungen derselben
Eisenbahnen — inwiefern die von Koͤnigl. Hannoͤverischen und Herzogl.
Braunschweigischen Behoͤrden ausgestellten Paßkarten fuͤr Reisende
auf selbigen als genuͤgende Legitimation zu betrachten sind
Eisenbahngesellschaft, Chemnitz-Riesaer, — deren Concessionirung und
—
—
Bestätigung der für dieselbe entworfenen Statuten
Bedingungen der verliehenen Concession .
welche Entschädigung von selbiger für den Ausfall in den Einkünften
des Postregals zu leisten ist
deren Obliegenheit zum Transporte von Militärpersonen und Militär-
effecten auf der Bahn .
ob und inwieweit selbige auf Ersatz für Kriegsbeschädigungen und De-
molirungen an der Bahn Auspruch machen kann
ist der Vernehmung mit Gewerbesteuer unterworfen
Statuten für selbige
deren Gerichtestand
Löbau= Zittauer, — deren Concessionirung und Bestätigung
der für dieselbe entworfenen Statuten
Bedingungen der verliehenen Concession
welche Entschädigung von selbiger für den Ausfall in den Einkönften
des DPostregals und der Postar nustalten zu leisten ist
deren Obliegenheit zum Traneporte von Militärpersonen und Militaͤr—
effecten auf der Bahn ..... .
ob und inwieweit selbige auf Ersatz für Kriegsbeschädigungen und De-
molirungen an der Bahn Auspruch machen kann
ist der Vernehmung mit Gewerbesteuer unterworfen
Statuten für selbige .
deren Gerichtsstand
Elbschifffahrt — welche polizeiliche Vorschriften dabei zu beobachten sind
Erkenntniß, erstes,
Erkenntnisse über die Fol gen des Ungehors ams
——
in welchen Faͤllen das Untersuchungsgericht das-
selbe auch dann abzufassen hat, wenn wegen des fragl. Vergehens auf
dreimonatliche Gefaͤugnißstr afe oder neben dieser auf Geldstrafe zu
erkennen ist
einem Termine — welchen Rechtssaß das
bei zu beobachten pflegt
Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, confessionelle, — inwiefern sich
die Geistlichen jedes gesetzlich verbotenen Einflusses auf die Belin-
mung der Verlobten wegen derselben zu enthalten haben
Expensforderungen, geringfuͤgige, gerichtlich geltend gemachte, — inwie-
Fabriken, zu Aufertigung von Streichzündhölzchen 2c.
fern die Gerichtsbehörden bei selbigen nur die nach 65 39 und 40
des Gesetzes vom 16ten Mai 1839 geordneten Saͤtze an Kosten und
Stempel zu erheben haben
F.
in hiesigen Landen
neuerrichtete, — Obliegenheit der Polizeibehoͤrden zur Anzeigeerstat—
tung hieruͤber an die vorgesetzte Kreisdirection
v
wegen Nichterscheinens in
Oberappellationsgeriche da-
1 16 Aug.
Tag.
5 Sept.
12 Febr.
1 Juli
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In
März
10 Juni
31 Jan.
9 Jan.
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Paragraph.
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