Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(XIV. ) 
Beschwerden anzubringen sind — Strafen wegen tumultuarischer Ver- 
einigungen derselben 
Eisenbahnen — inwiefern die von Koͤnigl. Hannoͤverischen und Herzogl. 
Braunschweigischen Behoͤrden ausgestellten Paßkarten fuͤr Reisende 
auf selbigen als genuͤgende Legitimation zu betrachten sind 
Eisenbahngesellschaft, Chemnitz-Riesaer, — deren Concessionirung und 
— 
— 
Bestätigung der für dieselbe entworfenen Statuten 
Bedingungen der verliehenen Concession . 
welche Entschädigung von selbiger für den Ausfall in den Einkünften 
des Postregals zu leisten ist 
deren Obliegenheit zum Transporte von Militärpersonen und Militär- 
effecten auf der Bahn . 
ob und inwieweit selbige auf Ersatz für Kriegsbeschädigungen und De- 
molirungen an der Bahn Auspruch machen kann 
ist der Vernehmung mit Gewerbesteuer unterworfen 
Statuten für selbige 
deren Gerichtestand 
Löbau= Zittauer, — deren Concessionirung und Bestätigung 
der für dieselbe entworfenen Statuten 
Bedingungen der verliehenen Concession 
welche Entschädigung von selbiger für den Ausfall in den Einkönften 
des DPostregals und der Postar nustalten zu leisten ist 
deren Obliegenheit zum Traneporte von Militärpersonen und Militaͤr— 
effecten auf der Bahn ..... . 
ob und inwieweit selbige auf Ersatz für Kriegsbeschädigungen und De- 
molirungen an der Bahn Auspruch machen kann 
ist der Vernehmung mit Gewerbesteuer unterworfen 
Statuten für selbige . 
deren Gerichtsstand 
Elbschifffahrt — welche polizeiliche Vorschriften dabei zu beobachten sind 
Erkenntniß, erstes, 
Erkenntnisse über die Fol gen des Ungehors ams 
—— 
  
in welchen Faͤllen das Untersuchungsgericht das- 
selbe auch dann abzufassen hat, wenn wegen des fragl. Vergehens auf 
dreimonatliche Gefaͤugnißstr afe oder neben dieser auf Geldstrafe zu 
erkennen ist 
einem Termine — welchen Rechtssaß das 
bei zu beobachten pflegt 
Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen, confessionelle, — inwiefern sich 
die Geistlichen jedes gesetzlich verbotenen Einflusses auf die Belin- 
mung der Verlobten wegen derselben zu enthalten haben 
Expensforderungen, geringfuͤgige, gerichtlich geltend gemachte, — inwie- 
Fabriken, zu Aufertigung von Streichzündhölzchen 2c. 
fern die Gerichtsbehörden bei selbigen nur die nach 65 39 und 40 
des Gesetzes vom 16ten Mai 1839 geordneten Saͤtze an Kosten und 
Stempel zu erheben haben 
F. 
in hiesigen Landen 
neuerrichtete, — Obliegenheit der Polizeibehoͤrden zur Anzeigeerstat— 
tung hieruͤber an die vorgesetzte Kreisdirection 
v 
wegen Nichterscheinens in 
Oberappellationsgeriche da- 
1 16 Aug. 
  
Tag. 
5 Sept. 
12 Febr. 
1 Juli 
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In 
März 
10 Juni 
31 Jan. 
9 Jan. 
  
Seite. 
190 fg. 
38 fg. 
145 fg. 
146 
148, 153 fg. 
148 fg. 
151 
155 f. 
156 
109 fg. 
111 fg. 
113, 118 fa. 
113 Fg. 
115 fg. 
116 
121 fg. 
r- 
* 
39 fg. 
64 fg. 
183 
82 fg. 
26 fg. 
25 fg. 
Paragraph. 
10 — 13 
1 —21 
10 
11 
18 
19 
  
1—91 
1—22 
11 
12 
19 
20 
1— 93 
1—30 
  
 
	        
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