Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

A. 
Die Hohe Staatsregierung des Königreichs Sachsen betheiligt sich mit dem vierten Theile des Anlagecapitals 
und übernimmt unter den, im Statuten-Entwurf angezeigten Modalitäten die Rechte und Verpflichtungen aller 
übrigen Actionaire. 
Interims-Actie 
der 
Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Inhaber dieser Interims-Actie, auf welche unt 
· 
er Einrechnung der geleisteten ersten Einzahlung von Zehn Thalern 
ein Gesammt-Einschuß von höchstens Einhundert Thalern im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat 
verhältnißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn oder Verlust der Löbau-Zittauer Eisenbahn- 
Gesellschaft und ist den Bedingungen des veröffentlichten Statuten = Entwurfs, sowie den künftigen Gesellschafts- 
Statuten unterworfen. 
Zittau, den 2 1sten August 1844. 
Der Comité für die Löbau-Zittauer Eisenbahn: 
      
        
   
Just, 
Vorstand. 
Löbau- 
Weidisch, 
Secretair. 
Zittauer 
Eisenbahn- 
Jomité. 
Die Verzinsung der Einzahlung während der Bauzeit mit 4% beginnt vom lsten September 1844, im Fall 
eine solche von der ersten General-Versammlung beschlossen und statutenmäßig festgestellt wird. 
138 )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.