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48,.) Bekanntmachung,
den Aufschub der Niederjagd im Zwickauer Kreisdirectionsbezirke betreffend;
vom 1 Iten August 1845.
D. den erstatteten Anzeigen nach auch im heurigen Jahre die Reife der Körnerfrüchte
nicht in allen Theilen des hiesigen Verwaltungsbezirks soweit gediehen ist, daß die Beendi-
gung der Erndte bis zu dem für den Aufgang der Niederjagd gesetzlich bestimmten Termine
zu erwarten steht, so hat die unterzeichnete Kreisdirection Kraft des ihr von den Königl.
hohen Ministerien des Innern und der Finanzen durch Verordnung vom 27 sten Mai 1843
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 27) ertheilten allgemeinen Auftrags beschlossen, den
durch das Patent vom 20sten September 1702 (Cod. Aug. Tom. II. p. 599) auf den
Tag Egidi festgesetzten Anfang der Niederjagd sowie den Anfang der Vorhatze, wo über-
haupt eine Berechtigung dazu besteht, dergestalt zu verschieben, daß
1.) im IIten amtshauptmannschaftlichen Bezirke und zwar
a) in Ansehung der Aemter Zwickau und Werdau, einschließlich der Herrschaften
Remse und Wildenfels, die Vorhatze mit dem 25 sten August und die Nieder-
jagd mit dem Sten September, dagegen
b) in den Bezirken des Kreisamts Schwarzenberg und der Landgerichte Eibenstock
und Kirchberg die Vorhatze mit dem 1sten und die Niederjagd mit dem 1öten
September,
2.) in dem Bezirke der IVien Amtöhauptmannschaft die Vorhatze mit dem 1 ten und
die Niederjagd mit dem 16ten September,
3.) im Bezirke der IIIten Amtshauptmannschaft endlich, wo eine Vorhatze nicht vor-
kommt, die Niederjagd ebenfalls am 16ten September
zu beginnen hat.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten, auch ist von den betref-
senden Obrigkeiten dafür Sorge zu tragen, daß gegenwärtige Verordnung in den Localblät-
tern zur allgemeinen Kenntniß gebracht werde.
Zwickau, am 1 uten August 1845.
Königliche Kreisdirection.
C. E. Freih. von Künßberg.
Vater.