(144)
M 458.) Bekanntmachung,
den Ausschub der Niederjagd in den Amtsbezirken Rochlitz und Nossen betreffend;
vom 13ten August 1845.
D. nach den neuerlich gemachten Wahrnehmungen und eingegangenen Anzeigen die Ein-
bringung der dießjährigen Erndte an Sommergetraide in den Bezirken der Aemter Nossen
und Rochlitz, mit Ausschluß der Schönburgschen Lehnsherrschaften, durch die Witterungs-
verhältnisse verzögert worden ist; so hat die unterzeichnete Königliche Kreisdirection, Kraft
des ihr von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen durch Verordnung
vom 27sten Mai 1843 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 27) ertheilten allgemeinen
Auftrags, beschlossen, den durch Patent vom 20sten September 1702 (Cod. Aug. Tom. II.
ßp. 599) auf den Tag Egidi feftgesetzten Anfang der Niederjagd in den genannten beiden
Amtsbezirken, jedoch mit Ausschluß der gedachten Lehnsherrschaften, bis zum
15ten September dieses Jahres
zu verschieben.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten, auch ist von den betref-
fenden Obrigkeiten dafür Sorge zu tragen, daß gegenwärtige Verordnung zur Kenntniß
der Jagdberechtigten und Jagdpachter so zeitig als möglich gelange.
Leipzig, den 13ten August 1845.
Königl. Sächsische Kreisdirection.
Ackermann. Friedrich.
50.) Bekanntmachung,
die Ernennung eines Wahlcommissars für den dritten städtischen Wahlbezirk
betreffend;
vom 12ten August 1845.
In dritten städtischen Wahlbezirke ist die Wahl eines Stellvertreters des Landtagsabge-
ordneten, wegen neuerlich eingetretener Erledigung vieser Stelle, nöthig und zur Leitung
des Wahlgeschäfts ist
der Amtshauptmann von Egidy zu Döbeln
bestimmt worden; daher solches hierdurch bekannt gemacht wird.
Dresden, am 12ten August 1845.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein. Kuhn.
Letzte Absendung: am 30sten August 1845.