Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(XX) 
  
Kirchen, Schulen und milde Stiftungen — inwiefern die beson- 
deren Administratoren von Stiftungen entweder zur Deponirung 
des Stammvermögens derselben bei einer offentlichen Behörde oder 
zur Cautionsleistung verpflichtet sind .. . 
Kirchenanlage, katholische, — Ausschreiben dafuͤr .. 
Kirchväter — auf welche Erfordernisse bei deren Wahl Nücksicht zu neh—- 
men ist 
Bestellung von Cautionen Seiten derselben zur Sicherstellung des 
Kirchenvermoͤgens 
Kosten, gerichtliche, — deren Erhebung bei geringfügigen Erpensforderungen 
Kriegsbeschädigungen an der Chemniß-Riesaer Eisenbahn — ob und 
inwieweit Ersaß dafür in Anspruch genommen werden kann . 
an der Loͤbau-Zittauer Eisenbahn — ob und inwieweit Ersatz dafuͤr 
in Anspruch genommen werden kann . 
Kunstwerke — anderweiter Bundesbeschluß wider deren widerrechtliche Ver- 
vielfältigung 
K 
— 
Landtag, nächster, — Einberufung der Stände hierzu . 
naͤchster, — Ernennungen in die erste Kammer der Ständeversamm- 
lung 
— 
Lehngüter — die etwanige Allodialeigenschaft einzelner Zubehörungen dieser 
Güter ist im Grund= und Hypothekenbuche nicht zu bemerken 
Leipzig, Handelsgericht, — inwiefern eine besondere Vereidung der vor selbi- 
gem practicirenden Advocaten künftig nicht weiter stattfinden soll 
Aufschub der Niederjagd in den zum dasigen Kreisdirectionsbezirke ge- 
hörigen Amtsbezirken Rochli und Nossen 
Leipziger Bank — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten derselben 
Liter arische Werke — anderweiter Bundesbeschluß wider deren widerrecht— 
liche Vervielfaͤltigung . 
Löbau-Zittauer Eisenbahn — Eintritt der Wirksamteit des Gesetzes vom 
10ten August 1837 in Bezug auf selbige . 
welche Ortschaften deren Tract berühren wird 
Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft — deren Concessionirung und 
Bestätigung der für dieselbe entworfenen Statuten 
Bedingungen der verliehenen Concession 
welche Entschädigung von selbiger für den Ausfall in den Einkünften 
des Postregals zu leisten ist 
deren Obliegenheit zum Transporte von Militaͤrpersonen und Militär= 
effecten auf der Bahn. 
ob und inwieweit selbige auf Ersas für Kriegsbeschädigungen und 
Demolirungen an der Bahn Anspruch machen kann 
ist der Vernehmung mit Gewerbesteuer unterworfen. 
Statuten für selbige . . 
deren Gerichtsstand 
Lodts en auf der Elbe — deren Befugnisse und Perpflichtungen 
— 
– 
  
Tag. 
13 Febr. 
21 Aug. 
13 Febr. 
8 2 
31 Jan. 
1 Juli 
25 Juni 
16 Aug. 
3 Juli 
(0 Juli 
20 Sopt. 
26 März 
11 Aug. 
13 Aug. 
15 April 
16 Aug. 
28 März 
“ 
— 
25 Juni 
2- 7 
10 Jan. 
6 Febr. 
  
Seite. 
37 
184 
36 fg. 
37 
26 fg. 
151 
115 fg. 
180 fg. 
85 
101 
193 
62 
178 fg. 
144 
77 fg. 
180 fg. 
67 fg. 
68 
109 fo. 
111 fg. 
113, 118 fg. 
113 fg. 
115 fg. 
116 
121 fg. 
45 
  
Paragraph. 
9 u. 10 
18 
19 
1 — 4 
— 
1 
. 
1 
1 —93 
23
	        
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