zu erlassen; freilich gewaltsame Mittel, besonders da der König dessenungeachtet
keinen Zuschuß geben wollte. Selbst die von ihm mit so großem Mißtrauen
angesehene Philosophie erschien ihm später für eine vollständige Ausbildung so
nothwendig, daß er äußerte, alle Studenten sollten, ehe sie zu den Fachwissenschaften
übergingen, fleißig Philosophie studiren. Am besten kam die Universität
Königsberg fort, weil sie wegen ihrer Entfernung am wenigsten der unmittelbaren
Einwirkung des Königs ausgesetzt war.
Einen merkwürdigen Beitrag über die Lage der Wissenschaft dem absoluten
Herrscher gegenüber giebt die Ausweisung des Professor Wolf. Christian Wolf
war seit 1706 Professor der Mathematik in Halle, und hatte seit 1709 Vorlesungen
über philosophische Wissenschaften gehalten, welche ebensoviel Beifall
von Seiten des hörbegierigen Publikums als Mißbilligung von einigen Theologen
erfuhren. Auch Franke, sonst sanft und duldsam, war mit den Ansichten
Wolfs nicht einverstanden. Zwölf Jahre hatte der Streit schon gewährt, als
endlich der Sturm ausbrach (1721). Bei Gelegenheit der Uebergabe des Rektorats,
welches Wolf geführt, an den Professor der Theologie Lange, einen großen
theologischen Eiferer, erregte Ersterer durch seine Rede über die Philosophie
und Moral der Chinesen bei der ganzen theologischen Fakultät so großen Unwillen,
daß Breithaupt, als Decan, sich das Concept der Rede ausbat, welches
ihm Wolf verweigerte, doch zu jeder mündlichen Auskunft bereit war. Von
beiden Seiten wurde manche Schrift über den Streit veröffentlicht, und endlich
die Sache bei dem geheimen Rathscollegium anhängig gemacht. Der Minister
von Printzen, ein Freund der Wissenschaft und Curator der Universität, zeigte
sich dem Professor Wolf günstig, doch dadurch ließen sich seine Gegner nicht
abschrecken, sondern gingen mit ihrer Beschwerde unmittelbar an den König, indem
sie sich des Einflusses der in Halle stehenden Generale von Natzmer und
von Löben bedienten, Männer von strengen kirchlichen Ansichten, denen man
die wunderbarsten Vorstellungen von dem Inhalt der Wolfischen Philosophie
beigebracht hatte. Man deutete nämlich seine Lehre von der sogenannten prästabilirten
Harmonie und von dem freien Willen des Menschen dahin aus,
daß nach derselben ein entlaufener Soldat rechtmäßig nicht gestraft werden dürfte,
weil er vermöge der Prädestination nicht anders habe handeln können. Hier traf
man bei dem König, und darauf war es berechnet, den empfindlichsten Fleck;
daher erschien denn auch am 8. November 1723 das bekannte strenge Rescript
an die Universität, daß, „da ihm hinterbracht worden, der Professor Wolf solle
in öffentlichen Schriften und Vorlesungen solche Lehren vortragen, welche der
im göttlichen Worte geoffenbarten Religion entgegenständen, er resolvirt habe,
ihn seiner Professur zu entsetzen und ihm das Lehren zu verbieten; das mache
er der Universität mit dem allergnädigsten Befehl bekannt, dem Wolf anzudeuten,
daß er binnen 48 Stunden nach Empfang der Ordre Halle und alle preußischen
Lande bei Strafe des Stranges räumen sollte“. Wolf mußte dem
scharfen Befehl Folge leisten, fand aber sogleich Aufnahme und Anstellung in