Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

11. 
12. 
13. 
14. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
(204) 
Geflügel und kleines Wildpret aller Art; 
Glasur= und Hafnererz (Alquikoux); 
Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silber- 
haltigen Scheidemünze; 
Hausgeräthe und Effecten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte 
Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen 
Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effecten, in- 
sofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung 
ihrer Verheirathung im Lande niederlassen; 
Holz: Brennholz beim Landtransporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner Bau- 
und Nutzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nicht 
nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
Anmerkung: Dem Landtransporte wird das Verflößen in losen Stücken auf Floßcanälen 
und Floßbächen gleichgeachtet. 
Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge- 
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowie Geräthe und In- 
strumente, welche reisende Künstler zur Ausübung ihres Berufs mit sich führen, in- 
gleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch 
als solche geeignet sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner die beim Eingange 
über die Grenze zum Personen= oder Waarentransporte dienenden und nur deshalb 
eingehenden Wagen und Wasserfahrzeuge, letztere mit Einschluß der darauf befindlichen 
gebrauchten Inventarienstücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern 
inländische Schiffe die nämlichen oder gleichartige Inventarienstücke einführen, als sie 
beim Ausgange an Bord hatten; Reisegeräthe, auch Verzehrungsgegenstände zum 
Reiseverbrauch; 
Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder für landesherrliche Kunstinstitute und 
Sammlungen, auch andere Gegenstände, welche für Bibliotheken und andere wissen- 
schaftliche, besonders naturhistorische Sammlungen öffentlicher Anstalten ein- 
gehen; 
Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial): 
Milch; 
Obst, frisches; 
Papier, beschriebenes (Acten und Manuseripte) 
Saamen von Waldhölzern; 
Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; 
Scheerwolle (Abfälle beim Tuchscheeren); Flockwolle (Abfälle von der Spinneret): 
Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei), und die aus Lumpen gewonnene Zupfwolle 
(Shuddywolle);
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.