Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(404 ) 
  
1. 
Auszug 
der 
Reclamationsschrift. 
2. 
Auszug 
des 
Gewerbe- und Personalsteuer— 
Catasters. 
3. 
Erörterung 
der 
Bezirkssteuereinnahme unter 
Vernehmung mit Ortsdeputirten 
und Gutachten. 
  
N. N. bittet, unter dem Anfüh— 
ren, es seien die drei Gänge seiner 
Mahlmühle nicht das ganze Jahr 
hindurch mit dem zum Betriebe 
ausreichenden Wasser versehen, 
sondern theils durch Stauwasser, 
in Folge der niedrigen Construction 
des Wehrs, theils durch Wasser- 
mangel durchschnittlich im Jahre 
wenigstens 3 Monate im Betriebe 
gehemmt, 
daß die wegen seines Mühl- 
werks ihm auferlegte Gewerbe- 
steuer auf die Hälfte herabge- 
setzt werde. 
  
Cataster-No. 75. 
Name des Steuerpflichtigen. 
Stand, Gewerbe, Nahrung. 
Besitzer einer Wassermühle mit 
3 Mahlgängen, einer damit ver- 
bundenen Schneidemühle mit 
1 Säge, und einer Oelmühle mit 
1 Presse. 
1ste Abtheilung. Gewerbesteuer. 
27 Thlr. — — 6te Unterabthei- 
lung. 
2te Abtheilung. Personalsteuer. 
vacat. 
Totalbetrag. 
27 Thlr. — — 
Anmerkung: Hat keinen Mahl— 
zwang. 
Extrahirt bei der Steuerein— 
nahme zu N. N. am . . . . . 
18 
N. N. 
Einnehmer. 
  
Den pflichtmäßigen Angaben 
der Ortsdeputirten des Dorfs N.N. 
zufolge ist 
2c. 
Die Bezirkseinnahme ist daher 
des Dafürhaltens, daß 
2. 
2c. 2c. 
Bezirkssteuereinnahme zu N. 
anmnn 18 
N. N.
	        
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