Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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Contradictoren, in Edictalprocessen außerhalb des Concurses zu bestellende, 
— Wegfall der zeither üblich gewesenen Verpflichtung der Sachwalter 
alssolche................. 
Convention, zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume 
Baden wegen gegenseitiger Uebertragung der Heilungs-, Verpflegungs- 
und Beerdigungskosten erkrankter oder verstorbener unbemittelter Unter- 
thanen abgeschlossene, s. Baden. 
— wegen Untersuchung und Bestrafung der an der Sachsisch -Baherschen 
Landesgrenze verübten Forst-, Jagd--, Feld= und Fischereifrevel, s. 
Bayern. 
mit dem Königreiche Großbritannien wegen Schutzes der Autorenrechte 
gegen Nachdruck, s. Großbritannien. 
— zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von 
Nordamerica über die Freizügigkeit abgeschlossene, s. Nordamerica. 
— mit der Königl. Württembergischen Regierung wegen Uebernahme von 
Ausgewiesenen, s. Württemberg. 
Creditpapiere, auf jeden Inhaber lautende und ohne Genehmigung der 
Staatsregierung ausgestellte, — inwiefern selbige nicht mit rechtlicher 
Wirkung geltend gemacht werden können ....... 
— auf den Inhaber lautende, öffentliche, — welche Papiere als solche 
anzusehen sind . .. ...... 
—unterliegennichtderVindication........... 
— auf jeden Inhaber lautende und ohne Genehmigung der Staatsregie— 
rung ausgestellte, — unterliegen der Vindicatltion 
Criminalgesetzbuch — Abänderungen und Zusätze zu den in den Art. 18, 
50, 53 und 233 desselben enthaltenen Bestimmungen ... 
Criminalsachen — inwiefern ein in erster Instanz zu Strafe oder in Ab- 
« stattung der Kosten Verurtheilter und in der zweiten Instanz völlig 
und auch von den Untersuchungskosten Freigesprochener mit den Kosten 
der zweiten Instanz, dafern letztere nicht von ihm verschuldet worden 
sind, zu verschonen ist .. ....... 
D. 
Dänische Unterthanen, im Königreiche Sachsen versterbende, — in wel— 
· cher Maaße die Todtenscheine über deren Ableben auszustellen sind 
Defraudation, bei der Fabrikation des Rübenzuckers begangene, — deren 
Bestrafnngnynn. 
Deutsch katholiken, sogenannte, — in welcher Maaße selbige zu der katho- 
lischen Kirchenanlage beizutragen haben — Ausschreiben für letztere 
Diebstähle, mehrere, concurrirende, mit verschiedenen Strafarten zu ahndende, 
— welche Strafoerwandlung dabei eintreten sollll 
Döbeln, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassen= und Leihanstalt 
Dramatische Werke, . Werke. 
Dresden-Leipziger Eisenbahngesellschaft — Zusatz zu § 63 der 
Statuten derselben in Bezug auf Anlegung des Reservefonds im Ge- 
schäfte sel0tt ttt 
  
7 Mai 
7 Juni 
8 Juni 
7 r— 
30 Juli 
8 Aug. 
22 Juli 
3 Aug. 
29 Aug. 
30 Juli 
1 Aug. 
6 Oct. 
  
Seite. 
36 fg. 
39 
40 fg. 
41 
104 
235 fg. 
178 
210 fg. 
208 
104 fg. 
230 fg. 
268 
2* 
  
Paragraph. 
1 u. 5 
4 u. 5 
7 u. 8 
10 —22 
9 u. 10
	        
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