(XV )
Geldsendungen durch die Staatsposten — welche veränderte Portobetrage
dabei in Anwendung kommen sollen. .
Geldstrafen, in Defraudationsfällen bei der Rübenzuckerfabrikation aufer-
legte, — können in Freiheitsstrafen verwandelt werden
Gerichte, untere, Königliche, — künftige Stellung der Actuarien dabei —
Wegfall der zeither üblich gewesenen Benennung Viceactuar
Gerichtsbehörden, höhere und niedere, — inwiefern deren Vorstände, Mit-
glieder und Subalternen von der t Uebernahme eines Friedensrichter-
amts ausgeschlossen sind .
Getreide, welches aus dem Auslande in das PKönigreich Sachs en eingeführt
wird, — soll innerhalb eines gewissen Zeitraums un eingelassen
werden . ..
Gewerbstatistik für das Königreich Sachsen, künftig zu bearbeitende, —
inwiefern hierauf bezügliche Notizen gesammelt und eingesendet werden
sollen .
Gönnegeld — dessen Ablösung
Großbritannien, HPönigreich, — Abschluß einer Convention zwischen sel-
bigem und Preußen wegen gegenseitigen Schutzes der Autorenrechte ge-
gen Nachdruck und unbefugte Nachbildung mufsikalischer und dramati-
scher Werke
— Beitritt des Königreichs Sachsen zu obiger E Convention unter Modi-
ficationen.
Grund= und Hypothekenb eh örden — deren Obliegenheit zu Benachrich-
tigung der Königlichen Rentämter von Veräußerungen zins= oder lehn-
geldpflichtiger Grundstücke
Ermahnung derselben zu Anwendung der nöthigen Sorgfalt
bei Fortführung der Grund= und Sypothekenbücher
inwiefern Dispositionsbeschränkungen von Grundftücksbesigenn,
welche nur auf einem gegebenen Versprechen beruhen, von selbigen in
das Grund= und Hypothekenbuch nicht einzutragen sind. ...
Grund- und Hypothekenbücher — die bei deren Fortführung anzuwen—
dende nöthige Sorgfalt betr.
Entscheidung eines Zweifels bei Ausführung des Gesetzes vom
Gten November 1843 in Bezug auf Eintragung von Dispositions-
beschränkungen der Grundstücksbesitzer in selbige
Grundsteuer — Uebereinkunft über deren Einführung in der Herrschaft
Wildenfels .
— deren künftige Erhebung nach 8 Pfennigen von jeder Steuereinheit
Grundstücke, den Königlichen Rentämtern zins- oder lehngeldpflichtige, —
inwiefern letzteren von hierauf bezüglichen Veräußerungsfällen Nach-
richt zu geben ist
— worüber deren Besitzer einem Anderen das Versprechen ertheilt hat,
sie nicht ohne dessen Einwilligung zu veräußern oder zu verpfänden,
— aus welchen Gründen desfallsige Dispofitionsbeschränkungen in
das Grund= und Hypothekenbuch nicht einzutragen sind.
Gütervertreter im Concursprocesse — Wegfall der besonderen Vewslicht
ung der Advocaten als solche
Gunstgeld — dessen Ablösung
— —
— —
Tag.
26 März
3 Aug.
30 Juni
23 Oct.
18 Aug.
4 Juli
30 Sept.
27 Aug.
24 Sept.
28 Sept.
29 Sept.
28 Sept.
29 Sept.
18 Febr.
20 Juni
24 Sept.
29 Sept.
7 Mai
21 Juli
30 Sept.
272
200
74
237 fg.
185 fg.
194 fg.
235
269 fg.
270 fg.
269 fg.
270 fg.
15 fg., 24
65
270 fg.
36 fg.
237 fg.
Paragraph.
1—6
20
17
6
10—14
1—7