Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(XV)) 
  
  
* H Tag. Seite. Paragraph. 
Handelsverein, deutscher, s. Zoll= und Handelsverein. 
Hehlereien, mehrere, concurrirende, mit verschiedenen Strafarten zu ahn- 
dende, — nach welchen Bestimmungen die Strafverwandlung dabei 
eintreten soll. ............... 30 Juli 104 9 
Heilungskosten, durch erkrankte oder verstorbene unbemittelte Unterthanen 
erwachsene, — Uebereinkunft des Königreichs Sachsen mit dem Groß— 
herzogthume Baden wegen gegenseitiger unentgeldlicher Uebertragung 
derselben.. 129 Oct. 267 g. 
Heimfallsrecht — Vertrag zwischen dem Königreiche Sachsen und den ver- 
einigten Staaten von Nordamerica wegen gegenseitiger Aufhebung des- 
selbernrnrnrnrnrnrrnn::# 7 Sept. 225 fg. 
Hülfsvollstreckung — inwiefern aus einem vor dem Friedensrichter abge- 
schlossenen Vergleiche selbige verfügt werden kann. . . . .. 22 Juni 88 45 u. 46 
— in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Sparcasseneinlage- 
bücher der Stadt Döbeln — ist zuläsieeaaaa 1 Aug. 232 
— in die bei dem dasigen Leihhause stehenden Pfänder — ist unzulässtg- 234 
— in die bei dem Leihhause zu Waldheim stehenden Pfänder — ist un- 
statthatt . 1149 0Oct. 305 29 
— in die bei einem Schuldner vorgefundenen Quittungsbücher der Spar- 
casse zu Waldheim — ist gestattt-- 305 29 
— iin die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage= und Quittungs- 
bücher der Sparcafse zu Frankenberg, Oederan, Schellenberg und 
Zschopau — ist statthaft ........... 21 Nov. 315, 317 
30 Nov. 319, 321 
Hülsenfrüchte, welche aus dem Auslande in das Königreich Sachsen ein- 
geführt werden, — sollen innerhalb eines gewissen Zeitraums zollfrei 
eingelassen werenn 23 Oct. 272 
Hypotheken -Bestellungs= und Cassationsstempel — dessen Ver- 
wendung in dem Falle, wenn mehrere unter verschiedener Gerichtsbar- 
keit gelegene Grundstücke für ein und dasselbe Darlehn gemeinschaftlich 
verpfändet sind .............. 8Juni 62 
J. 
Jagdbefugniß — Verbot wider die rücksichtslose Ausübung desselben zum 
Nachtheile der Grundbesitztterl 15 Juni 68 
Jagdfrevel, an der Sichsisch--Baherschen Landesgrenze begangene, — Conven- 
tion über deren Bestrauiuiuiuugg 12 Dee. 323 fg. 
Immobiliar-Brandversicherungsanstalt — Höhe der von deren 
Theilnehmern in den Jahren 1846, 1847 und 1848 zu entrichtenden 
Brandaassenbeiträge ............. 4 April 25 
Inhibition der in die Sparcasse zu Döbeln eingelegten Gelder oder gegen 
Ausantwortung der bei dem dasigen Leihhause stehenden Pfänder — 
findet nicht SfatB. 1 Aug. 232, 234 
— der bei dem Leihhause zu Waldheim versetzten Pfänder, ingl. der 
Einlagen bei der dasigen Sparcasse — ist unstatthaft 14 Oct. 305 29 
— der in die Sparcasse zu Frankenberg, Oederan, Schellenberg und 
Ischopau eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie der darüber ausge- 
stellten Einlage= und Ouittungsbücher — ist unstatthaft 21 Noo. 315, 317 
30 Nov. 319, 321 
  
  
 
	        
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